Einem Urlauber fällt im Hotelzimmer auf Fuerteventura ein Waschbecken auf den Fuß. Der Mann verlangt vom Münchner Reiseveranstalter Schmerzensgeld für die Prellungen und Gehbehinderungen sowie Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden und Arztkosten. Doch er wird kein Geld bekommen.
AG München Az.: 274 C 14644/13
Quelle + Bericht:
sueddeutsche.de