Die Entschädigung hat sie ja nachträglich gerichtlich verordnet bekommen. Aber sie hat im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht abgewogen, welche Kosten ihr zusätzlich enstehen konnten: Hotelübernachtungen von unbekannter Dauer und Verpflegungskosten wegen des Streiks, ggf. auch vorzeitiger Rückflug zum ursprünglichen Flughafen.
Egal, wie die Entscheidung ausgefallen wäre, es war für keinen eine optimale Lösung. Falls der Streik nur die Airline betroffen hatte, hätte man zweckmässigerweise auch die Passagiere umbuchen können.