Nicht genutzte Betreuungsleistungen bei Flugverspätung
Bei Verspätungen über mehrere Stunden sind die Airlines gem. EU-Verordnung ja verpflichtet, Essensgutscheine und Hotelunterbringung zu übernehmen. Wird das von der Airline z.B. auf Nachfrage unterlassen, kann der Fluggast sich entstehende Kosten später zurückerstatten lassen.
Was aber nicht funktioniert, ist quasi "auf Verdacht" theoretische und nicht entstandene Kosten anzufordern. Wer also freiwillig auf dem Flughafen übernachtet und eine Diat bevorzugt, kann keine "ich-hätte-ja-buchen-können" - Hotelkostenpauschale verlangen. Das gleiche gilt für nicht in Anspruch genommene Verpflegungskosten.
Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 53 C 6463/13
Bericht:
http://www.lvz-online.de/lvzreise/reisen…t-b-441047.html