Das ist das Ergebnis des BGH Entscheids
auf Kosten der Urlauber, welche diesen aber auch selbst durch die VBZ erst erwirkt haben
Nein! Flugzeiten sind NICHT unverbindlich!
Aufgrund dessen wird in der Reisebestätigung keine Flugzeiten mehr angegeben, obwohl rechtswidrig - aber welcher Urlauber geht dagagen an?
Wann ist denn die Reise?