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Sonntag, 29. Dezember 2013, 01:39

Anwaltliches Schreiben von Alltours veröffentlichen?

Hallo,
nachdem wir schon über ein Dutzend Mal in der Türkei waren, hatten wir beim letzten Mal einen fürchterlichen Urlaub im Hotel Nashira. Die hygienischen Mängel waren gravierend und der Service mangelhaft. Natürliche haben wir uns fast täglich vor Ort beschwert, aber es hat nicht viel geholfen. Die Reiseleitung vor Ort hat auch nur noch gesagt, dass es Ihr Leid tut und sie es leider auch nicht ändern kann und natürlich das Mängelprotokoll unterschreibt.
Dies hat sie auch getan, aber erst am letzten Tag (ACHTUNG juristisch ein Problem!). Vorher wollte sie nicht unterschreiben -auch bei den anderen Gästen nicht. Als wir uns nach dem Urlaub an Alltours gewandt haben, haben Sie uns 500€ überwiesen und der Fall war für sie erledigt. Nun war aber der Urlaub so eine Katastrophe gewesen (hätte eigentlich Urlaub vom Urlaub danach gebraucht), dass ich diese Entschädigung nicht akzeptable empfand und geklagt habe.

Soweit zur Vorgeschichte. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Alltours hat eine Rechtsanwältin mir Ihrer Vertretung beauftragt, die eine offizielle Klageerwiderung geschrieben hat. Da war ich schon sehr überrascht, was man alles in einem 5 Sterne Hotel in der Türkei bei Alltours nicht erwarten kann, da nicht jede - in meinen Augen Selbstverständlichkeit - in der Reisebeschreibung aufgeführt ist. Dies würde ich gerne mit möglichst vielen Menschen teilen, damit jeder sich vorab ein Bild machen kann, was er bei Alltours erwarten kann und wie weit es mit der sogenannten "Kundenzufriedenheitsgarantie" wirklich geht.

Spricht da etwas entgegen. Das Schreiben ist nicht vertraulich, ging aber auch an das Amtsgericht. Wahrscheinlich sollte ich bis zum Urteil warten, damit sie mir keine Beeinflussung vorwerfen können. Allerdings gehe ich inzwischen davon aus, dass wir in die Revision gehen müssen. Mir ist gesagt worden, dass das zuständige Amtsgericht in der Vergangenheit oft pro Reiseveranstalter geurteilt hat und erst das Landgericht zu einem anderen Urteil gekommen ist.

Ich bin viel unterwegs - auch in Indien & Südamerika - und habe schon einiges gesehen. Ich bin auch der Meinung, dass ich weiß, was man von einem 5 Sterne Hotel in der Türkei erwarten kann. Aber auf keinen Fall, was wir erlebt haben. Bei zwei weiteren Gäste ist der gleiche Urlaub auch noch nicht juristisch geklärt. Ich hätte sie auch als Zeugen für die Vorfälle. Aber ist dies notwendig, wenn ich den Brief und das unterschriebene Mängelprotokoll auf jedem Forum veröffentliche, wo es geht? Beides ist von einem Vertreter von Alltours unterschrieben worden. Also kann mir keiner vorwerfen, dass ich die Unwahrheit sage, oder?

Gibt es nicht auch eine Fernsehsendung, die solche Fällte nachstellt und dem Publikum vorstellt. Ich verspreche mir zwar nichts für uns persönlich davon, aber ich möchte meine Erfahrung mit so vielen Menschen teilen, wie es nur geht.

Dies ist auf jeden Fall mein persönlicher Vorsatz für 2014!

Sina

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Sonntag, 29. Dezember 2013, 18:06

Hallo Nürnberger,

Dies hat sie auch getan, aber erst am letzten Tag (ACHTUNG juristisch ein Problem!). Vorher wollte sie nicht unterschreiben -auch bei den anderen Gästen nicht.


Das ist ein beliebter Trick. Im Zweifelsfall hätte der Veranstalter sagen können, dass Ihr euch ja erst am letzten Urlaubstag beschwert hättet, Hotel und Veranstalter keine Chance zur Abhilfe hatten, etc.. In solchen Fällen sollte man auf der Mängelanzeige bei der Reiseleitung auch klar hervorheben, was genau wann beanstandet wurde. Dass Ihr dennoch eine Erstattung von € 500,- bekommen habt, ist schonmal grundsätzlich nicht schlecht - wobei da natürlich auch interessant wäre, wie hoch der Reisepreis insgesamt war.

Die Unterschrift einer Reiseleitung auf einer Mängelanzeige ist nur eine Bestätigung dafür, dass gewisse Punkte bei der Reiseleitung gemeldet wurden. Die Unterschrift bestätigt allerdings nicht die Richtigkeit Eurer Aussagen. Andererseits waren die verschiedenen Schwachpunkte, die sich im Laufe der Saison leider im Nashira gezeigt haben, ja hinlänglich bekannt.

Das Schreiben des Anwaltes zu veröffentlichen, dürfte kein Problem darstellen. Zum Schutz Eurer eigenen Privatsphäre würde ich allerdings dringend dazu raten, sämtliche personenbezogenen Daten (alle Namen, Buchungsnummer, Aktenzeichen, etc.) unkenntlich zu machen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Freitag, 3. Januar 2014, 16:43

Hallo Sina,
vielen Dank für Deine Antwort. Genau das hat Alltours in der Gerichtsverhandlung getan. Sie haben behauptet, wir hätten uns erst am letzten Tag beschwert. Hätten wir es früher gemacht, dann hätten sie die Mängel abstellen können oder uns in eines Ihrer vielen anderen Hotels umbuchen können.

Interessanter Weise hatten sie im Vorfeld kein anderes Hotel für uns zur Verfügung, als wir nicht in das Nashira wollten. Da hatten wir nur die Wahl kostenlos zu stornieren oder zum aktuellen Systempreis umzubuchen. Stornieren kam nicht in Frage, da wir mit schulpflichtigen Kindern auf die Ferienzeit angewiesen sind und aktueller Systempreis eines anderen Hotels wäre mindestens 2000€ teurer gewesen. Nicht ohne Grund hatten wir 8 Monate im voraus gebucht.

Gruß
Harald

4

Freitag, 3. Januar 2014, 16:56

Bei solchen Tricks, ggf. nach "Arbeitsanweisung" fehlt bedauerlicherweise die erforderliche Gradlinigkeit im Umgang mit Kundenreklamationen und zur Kundenbindung.

Ist ja auch relativ leicht, wenn man schon im Voraus 100% des Reisepreises eingenommen hat. Besser wäre ein "Treuhänder", der einen Teil des Geldes erst nach Bestätigung der ordnungsgemäßen Reisedurchführung als Restzahlung freigibt und ansonsten in Form einer Schiedsstelle fungiert und die Möglichkeit hat, auf berechtigte Kundenbeschwerden neutral zu reagieren.
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Sina

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5

Freitag, 3. Januar 2014, 17:21

Hallo Harald,

nach meinem Kenntnissstand ist der Reiseleiter als Unternehmensvertreter vor Ort dazu verpflichtet, einem Gast auf Wunsch jederzeit (ok, während seiner Besuchszeit) ein Geprächsprotokoll auszuhändigen und gemeldete Unregelmäßigkeiten schriftlich und mit dem richtigen Datum zur Kenntnis zu nehmen. Selbst, wenn ein Gast jeden Tag kommt und jeden Tag ein neues Protokoll will. Oder wenn er jeden Tag 10 Protokolle will (will wohl keiner, normalerweise hat man im Urlaub was Besseres zu tun und oft ist ja auch alles ok). Aber einen Gast mit dem Gesprächsprokoll "hinzuhalten" bzw. der Versuch, beim Datum der ersten vorgebrachten Beanstandung zu schummeln, ist nicht die feine und auch nicht die korrekte Art. Hinterher steht Aussage gegen Aussage und der Richter entscheidet nach dem, was auf dem Papier steht. Und wenn da dann steht, dass Mängel erst am letzten Tag gemeldet wurden, dann sieht es schlecht aus mit einer Kompensation, weil der Veranstalter ja lt. Papier keine Chance mehr zur Abhilfe hatte.

In solchen Fällen sollte man nicht nur seine Beanstandungen dokumentieren (Fotos, Videos), sondern auch Zeugen vorweisen können. Weigert sich eine Reiseleitung, am Tag der Beanstandung auf ausdrücklichen Wunsch ein Gesprächsprotokoll auszuhändigen, sollte sicherheitshalber auch eine Mail an die Zentrale des Veranstalters geschickt und archiviert werden. Dann kann niemand mehr behaupten, dass eine Reklamation erst am letzten Tag vorgebracht worden wäre.

Ob es mittlerweile so ist, dass Reiseleiter von ihren Arbeitgebern angehalten werden, die Herausgabe von Gesprächsprotokollen hinauszuzögern, kann und will ich nicht beurteilen. Es kann auch sein, dass so manch einem Reiseleiter die Wichtigkeit des Meldedatums nicht ausreichend bewusst ist und dass er es sich einfach machen will und vorgetragene Reklamationen eines Gastes (z.B. Montag Safe kaputt, Dienstag Klimaanlage ausgefallen, Mittwoch Zimmerreinigung nicht erfolgt, etc.) erstmal sammelt, um sie dann zum Urlaubsende hin "im Ganzen" auf EIN Protokoll zu schreiben - und dabei dann leider vergisst, zu erwähnen, was ihm wann gemeldet wurde :pfft: :hschein:
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6

Freitag, 3. Januar 2014, 17:54

Nun ja, so eine Agentur arbeitet sicherlich auch auf Erfolgsbasis. Sind die Kosten einer Saison dem Brötchengeber im fernen Deutschland zu hoch - sprich die Reklamationsquote der Gäste als einer der Kostenverursacher ist entsprechend - steht vielleicht schon die nächste Agentur bereit. Da ist es vielleicht erst mal günstiger, den einen oder anderen Gast durch die beschriebene Verfahrensweise/Methodik auflaufen zu lassen. Und - fast - alle sind glücklich.
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7

Freitag, 3. Januar 2014, 20:55

...ich bin mir sicher, dass das ganze system hat......

....es ist doch so, ist ein mangel so gravierend, dass gar nichts mehr geht, dann wird der reiseleiter per handy aus dem bett oder sonst woher geholt und der reiseveranstalter im heimatland kontaktiert. ggf. wird mit sofortiger abreise etc. gedroht, in jedem fall wird das verlangen nach sofortiger abhilfe bekräftigt.

ich beahaupte mal, dass ein großer teil von hingehaltenen gästen gar nicht mehr wiederkommt oder spätestens beim dritten vorsprechen aufgibt.

also, alle diese gäste fallen schon mal ganz weg und andere haben dann schlechte karten. das spart kosten und aufwendungen ohne ende.


dieser beitrag ist allgemein zum tema verfasst und bewertet nicht die schwere der mängel in dem hier beschriebenen fall oder stellt diese generell in frage.
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

Sina

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8

Freitag, 3. Januar 2014, 21:33

....es ist doch so, ist ein mangel so gravierend, dass gar nichts mehr geht, dann wird der reiseleiter per handy aus dem bett oder sonst woher geholt und der reiseveranstalter im heimatland kontaktiert. ggf. wird mit sofortiger abreise etc. gedroht, in jedem fall wird das verlangen nach sofortiger abhilfe bekräftigt.


Genau so ist es in aller Regel auch. Wenn was im Urlaub nicht passt, dann sollte es primär nicht darum gehen, ein paar Euro von Reisepreis erstattet zu bekommen (wobei es da allgemein gesprochen auch so Spezialisten gibt :pfft: ), sondern es geht darum, Mängel nach Möglichkeit zu beseitigen und bessere Urlaubsbedingungen zu schaffen. Erst wenn dann keine Abhilfe möglich ist oder Reiseleitung/ Hotel sich nicht in angemessener Zeit (24h) darum kümmert, entstehen ggf. Minderungsansprüche, die man nach dem Urlaub beim Veranstalter geltend macht. Und genau da kommt wieder das Gesprächsprotokoll ins Spiel - man muss nachweisen, wann man was beim Reiseleiter gemeldet hat. Und wenn der sich dann im Datum "vertan" hat oder sich allzusehr geziert hat, den Gästen zu bestätigen, was sie ihm wann gemeldet haben, dann sieht's schlecht aus.

Wegen der Kosten: Wenn das Hotel einen Mangel zu verschulden hat (z. B. eine kaputte Klimaanlage, ausgefallene Zimmerreinigung, defekte Hoteleinrichtungen, etc.), dann nimmt der Veranstalter es dafür ohnehin in Regress. D. h., dass die Summen, die reklamierenden Gästen erstattet werden, halt von der nächsten Hotelrechnung abgezogen werden. Dem Veranstalter entstehen zwar Bearbeitungskosten, die er selber zu tragen hat... aber die hat er auch dann, wenn er einem Gast schreibt "Sorry, Du kriegst nichts, weil Du nach unseren Informationen erst am letzten Tag bei der Reiseleitung reklamiert hast und wir so nichts mehr für Dich tun konnten :selber: ".

Das Interessante am Fall von Nürnberger ist, dass er scheinbar 2012 zu den Vikingen Infinity - Umbuchern gehörte. Also zu denen, denen die Veranstalter wegen Nicht - Eröffnung des gebuchten Hotels Alternativen anbieten mussten. Bei einigen kam das Alternativangebot ja erst ein paar Tage vor Urlaubsbeginn und es hieß "Nimm's an oder bleib daheim". Das Nashira war nun damals sicherlich keine schlechte Alternative zum Vikingen, vor allem Strand- und Poolbereich sowie das Platzangebot allgemein stellte m. E. eine deutliche Verbesserung zur gebuchten Leistung dar. Aber es war halt kein neues Hotel und hatte gewisse Schwachpunkte. Vielleicht erzählt Nürnberger uns ja noch, was ganz konkret bei ihnen los war und was die Reise damals gekostet hat.
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Sternedieb

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9

Samstag, 4. Januar 2014, 21:28

aben Sie uns 500€ überwiesen und der Fall war für sie erledigt.



Wir müssten etwas konkreter werden.

Die 500€ sind wie viel % vom Reisepreis?
Was bemängelst du gegenüber alltours im Detail?

10

Dienstag, 30. Dezember 2014, 19:37

ziemlich ähnliches Problem mit alltours, allerdings hat uns alltours versichert, dass die für die Probleme aufkommen. einzigste Problem was ich sehe und was alltours noch nicht weiß, ist, dass wir vorher mit einem Gutschein von einer externen seite gebucht haben. spielt soetwas eine rolle? oder mache ich mir unnötig sorgen? den Gutschein hatten wir damals von gutscheinflagge.de/shop/alltours/ bekommen.

11

Mittwoch, 31. Dezember 2014, 12:23

Immer das gleiche ;( Nürnberger meldet sich - nach Hilfe - nicht mehr !

Ich werde mich auch in Zukunft bei 1.postern zurückhalten, wenn es eine Rekla ist :mecker:

Sorry verdel , was?? Bitte hat Alltours mit Deiner Gutscheinflagge zutun ?(
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (31. Dezember 2014, 12:26)


12

Mittwoch, 31. Dezember 2014, 13:29

Gute Frage. Und was ist ein ähnliches Problem?
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