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81

Dienstag, 25. März 2014, 07:56

Hi,

danke für die Antworten.
Falls es euch noch interessiert, möchte ich euch auf den neusten Stand der Dinge bringen.
Tuilfy hat nochmal bekräftigt dass Sie keine Ausgleichszahlungen / Preisminderungen eingehen können.
Schrieb mir auch nochmal mit einem vorgefertigtem Text (konnte man schon an der Farbe der Schrift erkennen) dass es sich bei Flügen auf deren Seite immer um voraussichtliche Flugzeiten handel etc.
Dann sind die nochmal auf den Düsseldorf Flug (Rückflug 20:40) eingegangen und mir mitgeteilt, dass dies die einzige Möglichkeit in meinem Wunschzeitrahmen ist. Und zu guter letzt dass bei Flugzeitänderungen nur tatsächlich und belegbare Mehrkosten geprüft und erstattet werden können. Verabschieded wurde ich mit dem Satz
"Bitte haben Sie in diesem Zusammenhang auch Verständnis
dafür, dass Kulanzen weder verhandelbar sind, noch ein Rechtsanspruch darauf
besteht."
Soweit okay. Ich schrieb Tuifly noch einmal an und bot meinerseits nochmal 2 Alternativen an.
1. Ich nehme den Düsseldorf Flug an. Hotelübernachtung (da wir wahrscheinlich erst gegen Mitternacht den Flughafen verlassen) und Rail&Fly wird von Tuifly als Mehrkosten übernommen. Dann bin ich zwar erst am nächsten Tag ca 14/15 Uhr zu Hause. Aber mit viel weniger Stress.
2 Ich nehme den Düsseldorfflug an und Tuifly bucht mit auch den Hinflug um. So dass wir in Düsseldorf auch starten. Da wollte ich den Airberlin Flug um 12:05 Uhr. Dieser ist teuerer. Aber Mehrkosten will Tuifly ja übernehmen ;). Mit dieser Alternative kann ich aber meine nach Hause Fahrt bereits an dem Abend beginnen und bin wahrscheinlich gegen 2 Uhr zu Hause.
Mal sehen was Tuifly schreibt.

Sternedieb

Master Amigo

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82

Dienstag, 25. März 2014, 15:59

"Bitte haben Sie in diesem Zusammenhang auch Verständnis dafür, dass Kulanzen weder verhandelbar sind, noch ein Rechtsanspruch darauf besteht."



Interessanter Satz.

Zwischenfrage wegen meiner Legasthenie! Was sind Kulanzen? Gibt es dieses Wort tatsächlich? Oder ist das ein Wort wie Atlasse ? ?(

83

Dienstag, 25. März 2014, 16:17

Möchte auch nochmal die These bestätigen, dass Kulanz keinen Rechtsanspruch auslöst, aber ein Rechtsanspruch an sich dennoch ein Rechtsanspruch ist. Was man mit "weglassen" alles umschreiben kann. :pfft:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

84

Mittwoch, 26. März 2014, 23:55

Flugzeiten: TUI ändert AGB

"Aus Sicht von TUI hat das Thema ein falsches Verständnis in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Die Erwartungshaltung der Verbraucher sei, dass es künftig zu hundert Prozent feste Flugzeiten geben werde. Dies sei allerdings im Charterflug nicht möglich, insbesondere bei langfristigen Buchungen nicht, da die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen meist noch gar nicht feststünden."

Quelle + Bericht: touristik-aktuell.de

http://www.touristik-aktuell.de/nachrich…ui-aendert-agb/
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Jimi Hendrix

85

Donnerstag, 27. März 2014, 10:25

Naja, was heisst falsches Verständnis ? Wenn es sich um 2-3 Std plus minus handelt, wird glaube ich keiner "ein Fass aufmachen".
Wenn es dir aber so geht wie uns aktuell, dass du von einem Flug um 16:00 Uhr auf einen ( sogar als solchen auf der HP ausgewiesenen ) Nachtflug umgebucht wirst dann hält sich das Verständnis in Grenzen wenn ich ehrlich bin.

86

Donnerstag, 27. März 2014, 10:57

Das war die Meinung der TUI. Persönlich finde ich die Gesamtaussage von dort inklusive "Bärendienst der Verbraucherzentrale" wenig kundenorientiert. Man hat sich selbst in die Lage gebracht, indem man die Kunden über Jahre einseitig benachteiligt hat. Jetzt sitzt man im Schmollwinkel und lässt es vermutlich auf weitere Verfahren ankommen, bis einigermassen sicheres Umsetzen der Gegebenheiten kommt.

Mein oben bereits geschildertes Tageszeiten-System ( Zeiten als Beispiel )

Abflug morgens ( 5 - 9 Uhr )
Abflug vormittags ( 8 - 12 Uhr )
Abflug mittags ( 11 - 15 Uhr )
Abflug nachmittags (14 - 18 Uhr )
Abflug abends ( 17 - 21 Uhr )
Abflug nachts ( 20 - 6 Uhr )

dürfte so oder in ähnlicher Form sich durchsetzen und für alle Beteiligten ausreichend sein.
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Jimi Hendrix

87

Donnerstag, 27. März 2014, 11:03

Fände ich ein gutes System. Ist doch auch letztendlich für den Veranstalter weniger Aufwand die Flugzeiten einfach mit "Tageszeit" wie von dir vorgeschlagen anzugeben, so kann dann auch verhindert werden, dass der Kunde sich beschwert weil er anstatt wie gebucht um 16:45 nun um 17:15 fliegen soll. Denn davon wird es sicherlich auch genug geben die sich wengen einer lächerlichen Verschiebung gleich aufregen.
Aber nun sollen sie erstmal schmollen sie werden sich schon wieder einkriegen.....bleibt ihnen ja nicht anderes übrig. :ironie: Aber verstehen kann ich´s schon irgendwie dass sie jetzt "zickig" sind jahrelang konnten sie "machen wass sie wollten" und nun plötzlich beschwert sich einer und kommt damit durch und hängt DAS dann auch noch unverschämterweise an die grosse Glocke ;-)....böser böser Kunde

88

Samstag, 29. März 2014, 15:00

TUIfly hat sich in meinem Fall gemeldet.

mit dieser Mail:

"vielen Dank für Ihre Antwort.

Eine Umbuchung auf die Düsseldorf Alternative inkl. der Zugtickets ist möglich, allerdings werden bei dieser Variante aufgrund der Schadensminderung keine Hotelmehrkosten getragen.

Eine Umbuchung auf die genannte Alternative mit der Air Berlin ist generell nicht möglich.

Umbuchungen können nur innerhalb einer Airline vollzogen werden.

Bitte teilen Sie uns mit ob wir die Düsseldorf Alternative für Sie einbuchen können.


Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.



Mit
freundlichen Grüßen"


Ich glaube langsam dass ich da nicht mehr erwarten kann. Bleibt für mich eigentlich nur noch die Hinnahme oder eben die Stornierung. Letzteres wird aber mitlerweile mangels freien Alternativen und höheren Kosten bei Neubuchung nur noch schlechter. Oder wie seht Ihr das?
Bei der Alternative habe ich zwar ungefähr meine gewollte Abflugszeit. Bin aber dieganze Nacht unterwegs nach Hause :(

89

Samstag, 29. März 2014, 15:17

Vielleicht könnt ihr über ein Hotel in der Nähe vom Flughafen Düsseldorf Eure Fahrzeuge kostengünstig dort parken und 1 oder 2 Nächte (An-/Abreise) im Paket buchen.
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Jimi Hendrix

90

Samstag, 29. März 2014, 17:39


Abflug morgens ( 5 - 9 Uhr )
Abflug vormittags ( 8 - 12 Uhr )
Abflug mittags ( 11 - 15 Uhr )
Abflug nachmittags (14 - 18 Uhr )
Abflug abends ( 17 - 21 Uhr )
Abflug nachts ( 20 - 6 Uhr )


Zeig das mal dem TUI Mänägmäänt :D
Freedom's just another word for nothing left to lose...

91

Samstag, 29. März 2014, 17:55

Eine Kundin hat sich gerade jetzt vor Abflug an einen Anwalt mit Reiserecht gewandt,
bezüglich der unmöglichen Reisezeiten. Erfolgreich, wie ich heute erfuhr! Rechtschutz ist eingesprungen,
bzw. war garnicht nötig, da das Anwaltsschreiben schon kurzfristig eine gute und passende Flugzeitänderung betrug.
Schon traurig....dass man mit Kanonen auf Spatzen schießen muß ;(
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92

Mittwoch, 17. September 2014, 00:21

BGH: Reisebestätigung muss nicht die genauen Flugzeiten enthalten Ein Reiseveranstalter darf in einer Reisebestätigung davon absehen, genaue Uhrzeiten für Hin- und Rückflug anzugeben. Die Angabe «Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt!» ist nicht zu beanstanden.

Ein Reiseveranstalter darf in einer Reisebestätigung davon absehen, genaue Uhrzeiten für Hin- und Rückflug anzugeben. Die Angabe «Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt!» ist nicht zu beanstanden. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.09.2014 entschieden (Az.: X ZR 1/14).

Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Reiseveranstalter in einer Reisebestätigung davon absehen darf, genaue Uhrzeiten für Hin- und Rückflug anzugeben.

Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände verlangt, soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse, von der beklagten Reiseveranstalterin, es zu unterlassen, an Verbraucher Bestätigungen über den Abschluss eines Reisevertrags zu übermitteln, ohne die voraussichtliche Zeit der Abreise (Abflug) und der Rückkehr (Landung des Rückflugs) anzugeben. Er wendet sich insbesondere gegen die bloße Angabe eines Hin- und Rückflugdatums mit dem Zusatz "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt!".

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die dagegen gerichtete Revision des Klägers zurückgewiesen und entschieden, dass die beanstandeten Angaben nicht gegen die Vorgaben in § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV* verstoßen.

weiteres hier:
http://reiserecht-fuehrich.blogspot.de/2…e.html?spref=fb
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93

Mittwoch, 17. September 2014, 00:37

Grundsätzlich sind, nachdem was ich momentan gelesen habe, die Informationspflichten der Reiseveranstalter ja weiterhin massgebend. Haben Sie Flugzeiten zum Buchungszeitpunkt angegeben, sind sie auch in der Reisebestätigung anzugeben. Wird so zeitig gebucht, dass keine Flugzeiten vorliegen, brauchen sie auch in der Reisebestätigung nicht aufgeführt werden.

Jetzt liegt es bei Jedem selbst, solche Verträge mit fehlenden Flugzeiten zu schließen - oder auch eben nicht.
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Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

94

Mittwoch, 17. September 2014, 01:53

Die nächste Frage: Logisch und konsequent! Frühbücher ja oder nein? Ein Spiel mit dem Feuer! Für VA als auch für den Bucher! Früh "aufstehen", muss "sich für > als Generation "AI oder Familienfreundlich" lohnen :patschi: ... :kuller: Selbst in der Hauptreisezeit geht immer was... obwohl :denk: last Minute gibt es eigentlich nicht mehr :cheers: Lt. "Aussagen von "Branchenexperten", NICHT hier! ABER: Es gibt noch "richtig gute "Ramschbuden" :patschi: Nicht "barfuß im Gässchen und nicht mit sonnenklarem Blick" Bedingung :patschi: Hauptsache Strand-schönes Wetter und keine pawloschen Reflexe... :kuller: OK, wer Sicherheit ein 3/4 Jahr vorher braucht, das ALLES passt, muss löhnen! ABER: ...nein, aber weg! ICH WILL ALLES, ohne Kompromisse!
Bitte bucht alle 2 Wochen Turkien für 2+1 für 6000 Öre... mein VA hat Mischkalkulation...auch im Juli :ätsch:
Wenn man auf den VA schaut, den geplanten Flug anschaut, könnte! man einiges "vorher sehen"

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (17. September 2014, 02:02)


95

Samstag, 20. Dezember 2014, 13:20

Die Urteilbegründung des BGH in Sachen "Schauinsland" liegt jetzt vor.
(Vorinstanzen: OLG und LG Düsseldorf)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…421&pos=0&anz=1
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96

Dienstag, 23. Dezember 2014, 21:27

In der Rechtslupe wurde das BGH Urteil zur Angabe von Flugzeiten im Pauschalreisevertrag und das Leistungsbestimmungsrecht des Reiseveranstalters analysiert:

Erste Frage: Wann ist die von Reiseveranstalter zu treffende Auswahl billig?

Zweite Frage: Mitteilungszeitpunkt der (zwischenzeitlich) bestimmten Flugzeiten?

Reiseänderungen nach Vertragsschluß

Die noch nicht bekannten Reisezeiten


Quelle + Bericht rechtslupe.de: http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/das-…evertrag-387985
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