Sina,
deinem letzten Absatz stimme ich uneingeschränkt zu!
Wir haben bisher einmal Grund zur Reklamation gehabt, nach dem ersten Schriftwechsel erhielten wir einen Scheck des RV. Damit waren wir allerdings nicht einverstanden. Da wir aber absolute "Neulinge" in Sachen Reklamation waren und Dank einer RSV fragten wir beim Anwalt nach. Wir teilten dem RV mit, dass wir mit der Erstattung nicht zufrieden seien. Der Anwalt klärte uns auf, dass wir den Scheck beruhigt einlösen könnten. Ich dachte damit würde man sein Einverständnis kundtun, dass man mit der Summe zufrieden sei!? Dem ist aber, wie Sina schon schrieb, nicht so. Man kann durchaus eine weitere Erstattung verlangen. In unserem Fall war die dann, nach einigm hin und her, gar noch höher als der erste Scheck.
Trotzdem wäre mir ein gelungener Urlaub lieber gewesen ...