Ein Hotelier "kündigt" keinen Reisevertrag, er wirft die Gäste aus dem Hotel (oder lässt werfen) und beruft sich dabei ggf. auf sein Hausrecht - wie bereits Sina schon erwähnte. Dabei spielt der entrichtete Reisepreis eine eher untergeordnete Rolle, und vor allem bei "lässt werfen" kann der diplomatische Rahmen als ausgeschöpft betrachtet werden.
Eine andere Sache ist der Widerspruch gegen die einseitige Kündigung des Veranstalters.
Dabei finde ich es gleichwohl abenteuerlich, dass ein betrunkener Randalierer prozessiert, als auch die Entscheidung, dieses Fehlverhalten gehöre bei preiswerten Reisen zum hinnehmbaren Risiko ...
Mich hätte insofern nicht gewundert, wenn die Entscheidung am 1.4. verkündet worden wäre ...
Ist bekannt, ob der Veranstalter das Urteil angenommen hat?