Einsetzendes Nachtflugverbot ist ein außergewöhnlicher Umstand.
In meinen Augen ein Widerspruch in sich. Nachtflugverbot sollte bekannt sein, kann mit Zeitpuffer eingeplant werden und ist somit kein "außergewöhnlicher Umstand" wie z. B. technischer Defekt, Witterungsbedingungen, kurzfristiger Streik, etc., der sich von jetzt auf gleich einstellt...