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Donnerstag, 13. Juni 2013, 17:37

Informationspflichten Airline. Schadensersatz, weil sie am Flughafen nicht über Fluggastrechte aufklärte.

Wegen einer erheblichen Flugverspätung wurde Fluggästen die entsprechende Ausgleichszahlung gewährt.

Darüberhinaus hatten Sie, weil die Airline sie nicht entsprechend der Verpflichtung nach Art 14 der Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 über ihre Rechte aufklärte, einen Anwalt mit der Interessenvertretung hinzugezogen. Die vor-prozessualen Kosten / aufgewendete Rechtsanwaltsgebühren mußten jetzt von der Airline als Schadensersatz nach §280 Abs 1 BGB übernommen werden.


AG Hannover Az: 517 C 13641/11, Urteil vom 31.07.2012
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Dienstag, 18. Juni 2013, 22:14

Urteil in Hannover? War die Airline Tuifly?

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Dienstag, 18. Juni 2013, 22:52

Das muß nicht sein, weil Airlines am Abflugort verklagt werden können.
Und ab Hannover fliegen ja noch einige Urlaubsflieger nach Antalya.
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Jimi Hendrix