Hallo Dodo,
die Sache wird sehr kompliziert, wenn die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Verbraucherzentrale und den jeweiligen Fluggesellschaften rechtskräftig durch BGH-Urteil abgeschlossen sind.
Zunächst ist folgendes zu berücksichtigen. In diesem Rechtsstreitigkeiten geht es keineswegs um Sicherungsschein bei Flugreisen. Eine solche Regelung gibt es derzeit nicht und demzufolge ist eine Verpflichtung der Fluggesellschaften, bei vollständiger Vorauszahlung einen Sicherungsschein herauszugeben, nicht vorhanden.
In den erwähnten Rechtsstreitigkeiten geht es ausschließlich darum, dass die Verbraucherzentrale mit gerichtlicher Hilfe den betroffenen deutschen Fluggesellschaften (Lufthansa, Condor, Air Berlin, German Wings und Germania) verbieten lassen will, in allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln zu verwenden, die eine 100-prozentige Vorauszahlung des Ticketentgelts unmittelbar bei Buchung verlangen.
Zur Verdeutlichung: der Beförderungsvertrag ist Werkvertrag. Die gesetzliche Regelung bei Werkvertrag ist die, dass der Werklohn erst dann verlangt werden kann, wenn das Werk vollständig errichtet und abgenommen wurde. Die Fluggesellschaften wollen mit den Klauseln in ihren Tarifbedingungen die gesetzliche Lage (nicht durch Individualvereinbarung) sondern durch allgemeine Geschäftsbedingungen einseitig zu ihren Gunsten abändern. Diese Abänderung unterliegt der Kontrolle durch das AGB-Gesetz. Das AGB-Gesetz sieht es als unangemessene Benachteiligung Vertragspartners des Verwenders solcher Klauseln an, wenn ohne Gegenleistung eine volle Vorauszahlung des Werklohnes verlangt wird.
Wenn das Gericht nunmehr diese Klauseln für unwirksam erklärt, dürfen zunächst nur die abgemahnten Fluggesellschaften diese Klausel nicht mehr verwenden, bei Verstoß droht Ordnungsgeld. Sofern ausländische oder nicht abgemahnte Fluggesellschaften weiterhin Vorauszahlungen in Höhe von 100 Prozent erheben, führt das zunächst nicht zu Sanktionen.
Hier wird dann der Gesetzgeber gefragt sein, der klare Regelungen trifft. Allerdings stellt sich die Frage, wie in einem globalen Markt mit ausländischen Fluggesellschaften, die in Deutschland nur ein kleines Büro oder noch nicht einmal eine Repräsentanz unterhalten, diesbezüglich umzugehen sein wird. Es dürfte schwer sein, einer ostasiatischen Fluggesellschaft die deutschen gesetzlichen Regelungen aufzuzwingen. Wir werden sehen, wie sich das weiter entwickelt. Es mag allerdings sein, dass es in absehbarer Zeit einheitliche EU-Regeln zu diesem Aspekt gibt.
Bis dahin werden sich die Fluggäste weiterhin dem Diktat der Fluggesellschaften unterwerfen und den vollen Flugpreis im Voraus zahlen müssen. Auch auf die Gefahr hin, dass zwischen Buchung und Abflug Insolvenz des Carriers eintreten kann und das Geld futsch ist.
Herzliche Grüße aus Wiesbaden