gehört zum "allgemeinen Lebensrisiko", befand das
Frankfurter Landgericht unter Az.: 2-24 O 321/11. Geklagt hatte ein Ehepaar, das bei seinem Urlaub in der Dominikanischen Republik am hoteleigenen Strand überfallen wurde, wobei der Mann lebensgefährliche Verletzungen davontrug. Die Richter lehnten seine Forderungen nach Schadenersatz und Schmerzensgeld ab.
Nach Ansicht der Richter müssten Reisende in diesen Staaten mit einer höheren Überfallgefahr rechnen.
Quelle: welt.de Bericht:
http://www.welt.de/reise/article11435733…bensrisiko.html