Zumindest hast du theoretisch die Wahlmöglichkeit zwischen diesen 3 Alternativen:
Artikel 8
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen
Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7
Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem
der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte
Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte,
wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes
zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach
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Wenn es also für Dich keine optimalere Verbindung als jetzt ohnehin nach
der Umbuchung gibt, ist das Thema tatsächlich durch. Wobei 3 Stunden zwar
ärgerlich sind, aber oft geht es dann um deutlich größere Verschiebungen.
Ansonsten hättest Du zu Punkt b) passendere Gegenvorschläge an die Airline
geben können, notfalls auch Beförderung mit anderer Airline, Erstattung der
evtl. Mehrkosten wie Rail&Fly, Mietwagen, Parkgebühren oder erforderliche Hotelübernachtung.
Gruß cuate