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LaMujer

Master Amigo

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1

Freitag, 6. März 2009, 13:42

Fehlendes Treppengeländer ist kein Mangel

Wer wegen eines fehlenden Geländers die Treppe herunterfällt, kann deshalb weder Schadensersatz von seinem Reiseveranstalter verlangen noch den Reisepreis mindern.
So entschied das Landgericht Frankfurt a.M.. Im Ausland könne man keine deutschen Sicherheitsstandards erwarten. Wenn Treppen ohne Geländer den ausländischen Bauvorschriften entsprächen, so seien sie kein Mangel des Hotels, sondern als ”ortsübliche Erscheinungen” hinzunehmen.

LG Frankfurt a.M.
Aktenzeichen: 2/24 S 51/95
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

2

Freitag, 6. März 2009, 14:52

Ja, ja - auf hoher See und vor Gericht.

Steht aber in krassem Gegensatz zu einem Urteil des BGH - Bundesgerichtshofs, wonach Reiseveranstalter grundsätzlich für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften in den Vertragshotels haften. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft den Reiseveranstalter eine Verkehrssicherungspflicht, die ihn verpflichtet, seine Vertragshotels und deren Einrichtungen darauf zu überprüfen, ob sie einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten.

Nun, ist alles Auslegungssache und Ansicht des jeweiligen Richters. Aber ein gewisses Unverständnis macht sich da schon breit, bei so relevanten Sicherheitssachen wie Treppengeländer.

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
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ElBuitre

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3

Freitag, 6. März 2009, 20:44

Sicherheitsstandards

Was habe ich in diesem Urlaub wieder mal erlebt - Treppenhäuser um einen Fahrstuhl herum, jesweils 3 Treppen pro Stockwerk. Nur an zweien gab es einen Handlauf (Geländer) und an der 3. Treppe war der weg! Gesunde würden das gar nicht bemerken, für mich als "Fußkranken" war das ein echtes Problem!

Oder beim Jakuzzi im Badebereich: gefahrlos kam man da nciht rein, denn es waren unterschiedlich hohe Stufen nach unten, die man ja wegen der Blasen gar nicht einsehen konnte. Da haben viele den Adler gemacht und es gab Verletzungen.

Das entspräche den türkischen Sicherheitsvorschriften! War die Antwort auf die Beschwerde! :cursing:

Werner