Es war schon eine große Katastrophe: Nach offiziellen Angaben hatten die Überschwemmungem in Sri Lanka im Januar/Februar 2011 viele Menschen das Leben gekostet und 300.000 Menschen waren obdachlos. Nachdem das Auswärtige Amt eine Unwetterwarnung wegen dauerhaft starker Regenfälle und unpassierbarer Straßen aussprach, wollte eine Urlauberin von der gebuchten Reise, zurücktreten.
Einer kostenfreien Stornierung wollte der Reiseveranstalter nicht zustimmen, da nach seiner Ansicht die Reise problemlos durchzuführen wäre:
Das Gericht widersprach ( Az.: 21 U 519/12 OLG München ), der Veranstalter mußte die Stornokosten zurückerstatten.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ko…aertigen-amtes/