Hier noch die Urteilsbegründung bezüglich der Abweisung des Oberlandesgericht Köln, 6 W 17/13
Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher bei dem Angebot einer siebentägigen Reise nicht erwartet, dass diese tatsächlich sieben Tage (entsprechend 7 x 24 Stunden) dauert.
Ich geh momentan auch immer davon aus, dass bei einer 9 tägigen gebuchten Urlaub 8 Übernachtungen drin sind. Ist somit nicht allzu neu oder?