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Dienstag, 11. Dezember 2012, 09:02

Ungenaue Angaben im Katalog zu Gastronomie-Event am Hotel

Guten Tag,
kann ein Reisender Entschädigung verlangen, wenn 6 von 14 Tagen der Hotelaufenthalt stark beeinträchtigt wurde?
Es
handelt sich hierbei um Lärm- und Geruchsbelästigungen, welche durch
ein "Promenadenfest", veranstaltet durch einheimische Restaurants,
hervorgerufen wurden. Dieses Fest fand unmittelbar vor dem Hotel statt,
begann am späten Abend und dauerte bis in die Nacht.
Der Reiseveranstalter hat im Katalog dazu nur folgendes stehen: „... gastronomische Woche in der zweiten Augusthälfte (ca. 10 Tage) mit kulinarischen Angeboten, Live Musik etc."

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Dienstag, 11. Dezember 2012, 09:47

Hallo Pitti, herzlich willkommen bei den Travelamigos.

Nach meinem Empfinden hat sich der Reiseveranstalter durch den Hinweis im Katalog ausreichend abgesichert und die Kunden pflichtgemäß informiert. Der Hinweis auf Live-Musik ist ja eine klare Ansage zu entsprechender Lautstärke, die je nach Klangweisen auch als Lärm empfunden werden kann. Was die "Gerüche" betrifft: Ist je nach Gepflogenheiten eines Landes für den Einen ein Hochgenuß, für den Anderen eine Belästigung. Bei einer so angekündigten gastromonischen Woche also kaum zu beanstanden.

Wie Du schreibst, war die Veranstaltung im August. Wurde innerhalb der 4-Wochen-Frist reklamiert? Wenn ja, hat der Veranstalter die Forderung vermutlich zurückgewiesen. Dürfte schwierig bis unmöglich werden, das zu ändern.

Gruß cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Dienstag, 11. Dezember 2012, 11:37

Ja, wir haben innerhalb der vorgegebenen Frist reklamiert. Mir geht es darum, dass in dem Katalog-Vermerk NICHTS stand, dass eben diese kulinarische Veranstaltung direkt an der Strandpromenade vor dem Hotel stattfindet. Das Hotel wird vorrangig von Gästen der "über 50-Generation" gebucht, wegen der ruhigen Lage. Und da ist es schon ärgerlich, wenn man bis in die Nacht hinein mit Volksmusik, Gegröle und allen möglichen Fisch- und Fleischgerüchen vollgedröhnt wird. Der Reiseveranstalter bezieht sich auf die Vor-Ort-Reiseleitung, welche KEINE "Mängel" feststellen konnte (die gute Frau sitzt ja auch nicht bis in die Nacht im Hotel). Natürlich versucht der Veranstalter mit allen möglichen Ausreden, Entschuldigungen ... sich um einen finanziellen Ausgleich zu drücken.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pitti« (11. Dezember 2012, 11:41)


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Dienstag, 11. Dezember 2012, 11:40

Pitti, war der Hinweis auf die gastronomische Woche allgemein beim Ort vermerkt oder als Info speziell zur Beschreibung des Hotels? Aber selbst wenn ersteres, als Promenadenfest angekündigt, lag das Hotel ja eben auch an dieser.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (11. Dezember 2012, 11:42)


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Dienstag, 11. Dezember 2012, 11:42

der Hinweis bezog sich im Katalog auf die Ortsbeschreibung NICHT als Promenadenfest. Dieser Ort ist allerdings nicht so groß.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pitti« (11. Dezember 2012, 11:43)


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Dienstag, 11. Dezember 2012, 11:44

Danke für die Erläuterung.
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Jimi Hendrix