Aktenzeichen: 223 C 17592/11
Das AG München hat am 26.11.2012 entschieden, dass es kein Reisemangel ist, wenn ein Behinderter sich in einer Reisegruppe befindet, der eine intensivere Betreuung benötigt.
Von den Klägern wurde bemängelt, dass die ansonsten gute Reiseleitung sich Schwerpunktmäßig um einen Schwerbehinderten kümmerte und folglich weniger präsent war. Das Reiseunternehmen hätte auch die Verantwortung, nur Gäste mitzunehmen, die auch ohne Hilfe einer persönlichen Betreuungsperson meistern könne, so die Klägerin.
Das AG München sah das anders, und mahnte die Klägerin, die sich erfreuen könne, dass sie nicht behindert sei und sie solle sich sich nicht darüber beschweren, dass es auch behinderte Menschen gäbe, die ebenso Reisen unternehmen möchten.
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