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Sternedieb

Master Amigo

  • »Sternedieb« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

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1

Dienstag, 27. November 2012, 14:03

Mangel wegen behindertem Mitreisenden?

Aktenzeichen: 223 C 17592/11

Das AG München hat am 26.11.2012 entschieden, dass es kein Reisemangel ist, wenn ein Behinderter sich in einer Reisegruppe befindet, der eine intensivere Betreuung benötigt.

Von den Klägern wurde bemängelt, dass die ansonsten gute Reiseleitung sich Schwerpunktmäßig um einen Schwerbehinderten kümmerte und folglich weniger präsent war. Das Reiseunternehmen hätte auch die Verantwortung, nur Gäste mitzunehmen, die auch ohne Hilfe einer persönlichen Betreuungsperson meistern könne, so die Klägerin.

Das AG München sah das anders, und mahnte die Klägerin, die sich erfreuen könne, dass sie nicht behindert sei und sie solle sich sich nicht darüber beschweren, dass es auch behinderte Menschen gäbe, die ebenso Reisen unternehmen möchten.

Mehr dazu auch auf Juris.de
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

superfx

Master Amigo

Beiträge: 8 710

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2

Dienstag, 27. November 2012, 14:15

....na, das ist doch mal ein.....

......schönes urteil. :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

Auch Amigo

unregistriert

3

Dienstag, 27. November 2012, 14:27

,,,das es solche "Kläger" überhaupt gibt... :thumbdown: :übel:

Sonnenkönig1964

Master Amigo

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4

Dienstag, 27. November 2012, 14:57

Die sollen doch lieber mit einem Privatjet fliegen und in ihrer eigenen Welt leben und die Menschen, Menschen sein lassen. Das sind in meinen Augen keine Menschen, denen hat man in den Kopf geschi.... :dünnpfiff:
So bin ich, so bleib ich !!! :sorry:

5

Dienstag, 27. November 2012, 21:38

Viele haben wirklich Probleme. Oder aber sie möchten einfach nur Geld rausschlagen.

6

Mittwoch, 28. November 2012, 07:00

Die Klägerin hat schon was im Kopf,fragt sich nur was ? Luft,Draht der die Ohren zusammenhält oder ?

Fitschi

Master Amigo

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7

Mittwoch, 28. November 2012, 08:06

Auf dieser Reise dürfte ja einiges unangenehm gewesen sein, da sucht "Mensch" sich gerne einen Schuldigen und hat diesen scheinbar in der behinderten Person gefunden. Zum Glück hat der Richter die Klage abgewiesen.
Ich denke gerade auf Studienreisen sollte der Reisende fähig sein die Tour auch ohne ausführliche Reisebetreung zu geniessen.
Studienreisen macht man doch nur wenn man sich schon ausgiebig über das Land informiert hat, oder nicht?
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)