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Mittwoch, 13. Januar 2010, 17:44

Finanzgericht: Kombi Dienstreise / Urlaub zulässig und absetzbar

Der Bundesfinanzhof verpflichtet Finanzämter dazu, die Kosten für Dienstreisen künftig auch in Verbindung mit einem Urlaub von der Steuer absetzen zu können und die Ausgaben für den beruflich veranlassten Teil einer Reise anzuerkennen (Beschluss-Nr.: GrS 1/06). Damit hob der Bundesfinanzhof das seit Jahrzehnten geltende Aufteilungsverbot auf.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."