Finanzgericht: Kombi Dienstreise / Urlaub zulässig und absetzbar
Der Bundesfinanzhof verpflichtet Finanzämter dazu, die Kosten für
Dienstreisen künftig auch in Verbindung mit einem Urlaub von der Steuer absetzen zu können und die Ausgaben für den beruflich veranlassten Teil einer Reise anzuerkennen (Beschluss-Nr.: GrS 1/06). Damit hob der Bundesfinanzhof das seit Jahrzehnten geltende Aufteilungsverbot auf.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."