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61

Donnerstag, 4. Juli 2013, 11:58

Und wieder werden die Gerichte mit populistischen Kinkerlitzchen belastet....

62

Donnerstag, 4. Juli 2013, 14:56

anbaho, frag mal die Kinkerlitzchen-Geschädigten, die bei Sky-Flügen beispielsweise 310 Euro pro Person in den Sand gesetzt haben.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

63

Donnerstag, 4. Juli 2013, 15:11

Und wenn ich dann meine Restzahlung 4 Tage vor der Insolvenzanmeldung gemacht habe? Dann ist das Ergebnis das Gleiche. Und das Gejammer auch. Wenn ich das Risiko minimieren möchte, gibt es entsprechende Möglichkeiten, sei es eine Versicherung oder ein Ticket mit einer Ausstellungsfrist kurz vor Abflug.

Darum gehts den Verbraucherschützern ja auch gar nicht, sie führen ja selbst aus, es gehe um ein Druckmittel gegen Flugzeitenänderungen und gegen die Praxis der quasi kostenlosen Finanzierung durch die bereits gezahlten Tickets. Warum klagen sie nicht gleich noch gegen die Bahn mit ihren Verspätungen und Zugausfällen, bei der ich das Ticket auch sofort bezahlen muss und noch nicht mal Anspruch auf einen Sitzplatz habe? Das ist nämlich nicht öffentlichkeitswirksam genug. Und man pieselt nicht dem Staat ans Bein, der auch den Vorstand des Verbraucherschutzvereins gar nicht soo schlecht bezahlt....

Wenn das Ganze dann in ein paar Jahren beim BGH entschieden wurde, werden wir ja sehen, was die Folge ist.

64

Donnerstag, 4. Juli 2013, 15:16

Also ich lese aus den Vorgaben die Erfordernis einer Insolvenzschutzversicherung für Airlines heraus - und das sollte umsetzbar sein. Der Sicherungsschein für Pauschalreisen endet ja auch nicht 4 Tage vor Urlaubsbeginn. :ironic:

Ansonsten, bis vor 5 Jahren war es überhaupt keine Frage - zumindest im Urlaubssektor - dass auch Flüge angezahlt und wie der Urlaub vor Abreise restbezahlt wurden.
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Jimi Hendrix

65

Donnerstag, 4. Juli 2013, 15:28

Einen Flug, bei dem ich nicht sofort alles zahlen musste, hatte ich noch nie. Auch nicht, wenn er einzeln über einen Veranstalter gebucht wurde. Ich hab aber schon davon gehört, dass es so etwas gab. Sicher aber nicht bei 150 bis 350 Euro Flügen.

Eine Insolvenzversicherung sehe ich nicht gefordert, nur, dass Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Versicherungspflicht akzeptabel wären. Die Forderung an sich ist aber volle Bezahlung nicht vor 30 Tagen vor Abflug, einem möglichen Kompromiss hat man halt damit bereits vorgebaut. Wie gesagt, wir werden ja sehen, was dabei rauskommt, ich hoffe nur, dass nicht all zu viele Verbraucher jetzt wieder denken, dass das schon längst entschieden sei, sich jetzt völlig unbedarft auf der sicheren Seite wähnen und nicht mehr aufpassen oder nachdenken.

66

Samstag, 6. Juli 2013, 00:28

Die Antwort der Fluglinienvertreter liess erwartungsgemäß nicht lange auf sich warten.

Kleiner Auszug aus dem nachfolgend verlinkten Artikel mit erwarteten Konsequenzen, Quelle welt.de:

- Airline-Insolvenzen

- Preissteigerungen

- Ausfälle von Flügen

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/pr…s-Airlines.html
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Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

67

Samstag, 6. Juli 2013, 03:46

zu 1. Wer von den Verklagten als erstes?
zu 2. klares ja
zu 3. bringt nach EU Recht ungeahnte Folgekosten!

International bringt man sich damit arg ins Hintertreffen! SO blöd, auf so etwas zu klagen, sorry, können nur Verbraucherschützer sein!!!
UND: deutsche Gerichte sind oft nicht viel schlauer! Es kann doch langsam nicht mehr wahr sein, dass ein selbst unmündiges Verbraucherklientel auf Steuerzahlerkosten (diese Verbraucherschützer werden vom Staat, ALSO VON UNS) bezahlt, mündigen Bürgern immer wieder in eine eigentlich gut gekochte Suppe spuckt! Ein Gabelflug z.B. München- Los Angeles
zurück von San Diego(ja, Umsteigeverbindung!) hat vor 4 Monaten bei Sofortzahlung 706 Eus gekostet, gebucht und bezahlt per KK! Kriegt man demnächst mit Sicherheit um die Hälfte, wenn diese Deppen auch nur einen Prozess gewinnen :ironie: Man sollte mich sehen, um beurteiken zu können, wie ich mich darüber aufrege!!!!!!!!

68

Samstag, 6. Juli 2013, 19:15

Wenn es um die Finanzkraft deutscher Airlines wirklich so schlecht bestellt ist, dann ist es tatsächlich an der Zeit, Kundengelder in geeigneter Form und generell abzusichern.
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Jimi Hendrix

69

Samstag, 6. Juli 2013, 19:22

Darum vermittel ich NUR Flug mit der geeigneten Versicherung :corräkt: Sobald die Airline
nicht mehr in den Versicherungsbedingungen aufgeführt wird, lass ich die Finger davon!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

70

Samstag, 6. Juli 2013, 19:24

Gibt es da außer HM überhaupt noch Anbieter, weil die ERV das ja schon eingestellt hat?
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Jimi Hendrix

71

Samstag, 6. Juli 2013, 19:31

momentan steht sie allein da....darum hatte ich auch etwas Nachgehakt und meine borende Fragen wohl
etwas Übel genommen...naja, wenn man sich die AGB's genau anschaut, wird man sich evt. arrrangieren können.
Wobei die Glaskugel - bei den VBedingungen mir auch so klar würde ;( Naja, wiedem auch sei...
Es kommt auf den Einzelfall an...
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72

Mittwoch, 5. Februar 2014, 13:11

Urteile: Zwei Gerichte kippen Anzahlungspraxis bei Airlines und Veranstaltern

Nach Klagen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) haben die Richter am Landgericht in Frankfurt und am Landgericht in Hannover den Klauseln von Tuifly und Condor einen Riegel vorgeschoben, wonach bereits bei Buchung der volle Flugpreis zu zahlen ist. Die Richter erklärten diese Klauseln für unwirksam.

http://www.travel-one.net/news/article/u…-veranstaltern/


p.s. Ich hatte nur diesen VA thread gefunden, gibt es noch einen für Airlines, den ich übersehen habe ?
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73

Mittwoch, 5. Februar 2014, 14:58

Kleiner Hinweis noch dazu:

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, ebenso das des LG Köln, das der Lufthansa bei der Vorauszahlungsregelung gegen die VZ Recht gegeben hatte. Hier geht die Verbraucherzentrale zur nächsten Instanz. Man wird also noch etwas warten müssen, wie sich die Dinge letztlich festigen.
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Jimi Hendrix

74

Mittwoch, 5. Februar 2014, 15:44

Jepp und das wird dauern :ratlos:
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75

Samstag, 22. Februar 2014, 16:59

Die Klausel, nach der der Flugpreis bei der Buchung eines Flugs in voller Höhe fällig ist, ist unwirksam.

hier

Vorsicht, das Urteil ist nicht rechstkräftig!! Ich denke, das geht zum BGH, dann mal schauen....
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (22. Februar 2014, 17:00)


76

Samstag, 22. Februar 2014, 17:43

...räusper :pfft: ...zuerst mal zum jeweiligen OLG, dem Vernehmen nach haben beide Beklagte Berufung eingelegt
und dann aber .... :D
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77

Samstag, 8. März 2014, 13:08

Vorauszahlung von Flugtickets

Genau, die drei Rechtsstreitigkeiten gegen TUI fly, Condor und Lufthansa werden zunächst in die Berufung zu den jeweiligen Oberlandesgerichten gehen. Voraussichtlich dauert es etwa ein Jahr, bis hier Entscheidungen zu erwarten sind. Danach besteht die Möglichkeit der Revision zum Bundesgerichtshof, das kann dann nochmals Monate bis vielleicht ein Jahr in Anspruch nehmen.

Am Ende wird die bisherige Praxis der Fluggesellschaften nach meiner Einschätzung für unwirksam erklärt. Klauseln, wonach 100 Prozent Vorauszahlung zu leisten sind, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird, sind nun mal nach deutschem Recht ohne wenn und aber unwirksam. Die Fluggesellschaften werden sich eine andere Klausel ausdenken müssen, die dann gegebenenfalls auch wieder auf den Prüfstand kommt. Die Fluggesellschaften erleiden keine wirtschaftliche Einbuße, da Sie ja das Entgelt für die Flugtickets tatsächlich erhalten, nur eben später, aber wahrscheinlich immer noch vor Leistungserbringung. Damit sind Sie immer noch besser gestellt, als ein Bauunternehmer, der erst Zahlung erheben darf, wenn er seine Leistungen erbracht hat und diese vom Auftraggeber abgenommen wurden.

78

Samstag, 8. März 2014, 13:32

Klasse und Danke Reiserechtsexperte für die Einbringung und den rechtlichen Aspekt hier.
Übertragen kann es aber nur für hiesige, oder EU Flüge gelten, oder?

Da es ja auch um den erforderlichen Sicherungsschein geht, dürfte sich dieses ja auch nur um hiesige,
oder EU Fluggesellschaften gehen, wenn denn der Sicherungsschein durchgeht?

So wie ich es bislang verstand, war ja die Komplettzahlung - gerade ohne Sicherungsschein - ein Thema
und wie sich das in Zukunft verhält, bleib ich gespannt.

Falls ich in die falsche Richtung denke, bitte korrigiere mich - merci !
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79

Samstag, 8. März 2014, 13:59

Nach meiner Einschätzung wird es, sollte es zu einer Absicherungspflicht kommen, für jede Airline gelten, die ab Deutschland ( oder Europa ) Tickets verkauft.
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Jimi Hendrix

80

Samstag, 8. März 2014, 14:08

Jaaa cuate, diese "Einschränkung" war meine Motivation zu fragen :D
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