zu 1. Wer von den Verklagten als erstes?
zu 2. klares ja
zu 3. bringt nach EU Recht ungeahnte Folgekosten!
International bringt man sich damit arg ins Hintertreffen! SO blöd, auf so etwas zu klagen, sorry, können nur Verbraucherschützer sein!!!
UND: deutsche Gerichte sind oft nicht viel schlauer! Es kann doch langsam nicht mehr wahr sein, dass ein selbst unmündiges Verbraucherklientel auf Steuerzahlerkosten (diese Verbraucherschützer werden vom Staat, ALSO VON UNS) bezahlt, mündigen Bürgern immer wieder in eine eigentlich gut gekochte Suppe spuckt! Ein Gabelflug z.B. München- Los Angeles
zurück von San Diego(ja, Umsteigeverbindung!) hat vor 4 Monaten bei Sofortzahlung 706 Eus gekostet, gebucht und bezahlt per KK! Kriegt man demnächst mit Sicherheit um die Hälfte, wenn diese Deppen auch nur einen Prozess gewinnen
Man sollte mich sehen, um beurteiken zu können, wie ich mich darüber aufrege!!!!!!!!