Nach 00:00 Uhr definitiv Erstattung eines Urlaubstages....das hat mit den 3 Stunden EU NIX zu tun, dass sind 2 paar Schuhe!
Das Eine ist ein Reisemangel...das Andere die Airline Haftung![]()
Aber dafür soll der Rückflug erst am späten Nachmittag erfolgen.
übernachtung heisst von heute auf morgen, also über nacht, bei abflug nach 0.00 uhr also keine über nacht
....das ist mal eine verbindliche aussage, wenn das dann halt reiserecht ist.Nicht ganz richtig. Übernachtung heißt, daß man irgendwann vor 12.00 des Folgetages
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »superfx« (19. Juni 2012, 21:50)
Unzulässig und damit unzumutbar sind erhebliche Verkürzungen der Nachtruhe oder eine Ankunft am nächsten Tag.