OLG Dresden / 8. ZivilS
Urteil
8 U 1900/11
21.06.2012
Leitsatz
1. Auch bei Pauschalreisen, die in Form des „Dynamic Packaging“ angeboten werden, verstößt eine Anzahlungspflicht von 40% des Reisepreises in den AGB des Reiseveranstalters gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 320 BGB.
2. Eine Regelung in den AGB des Reiseveranstalters, nach der der Restbetrag bereits 45 Tage vor Reiseantritt fällig wird, verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 3210 BGB.
3. Im Fall des § 651i BGB müssen die Pauschalbeträge auch den durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerb des
Reiseveranstalters berücksichtigen.
Rechtsvorschriften:BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 320; BGB § 651a; BGB § 651i;
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