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Samstag, 2. Mai 2009, 15:27

Pauschalreisen: Höchstens 20% Anzahlung?

Geltende Rechtsprechung: "Bereits am 20.06.2006 stellte der Bundesgerichtshof unmissverständlich klar, dass bei Aushändigung eines gültigen Reisesicherungsscheins Anzahlungen bis zur Höhe von 20 Prozent des Reisepreises angemessen sind." (AZ: X ZR 59/05). Außerdem hätten die Richter ausdrücklich Vertragsregelungen als unwirksam bewertet, nach denen Verbraucher auch bei bestehender Insolvenzabsicherung bereits weit vor Reiseantritt einen über 20 Prozent hinausgehenden und damit wesentlichen Teil des Reisepreises zahlen sollen.

Gegen die entsprechende Vertragsklausel von RUF Jugendreisen Trend Touristik GmbH aus Bielefeld klagten die Verbraucherschützer erfolgreich, so dass sie nicht mehr verwendet werden darf.


Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Montag, 4. Mai 2009, 12:22

edit: cuate 4.5.09
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (4. Mai 2009, 12:24)


3

Samstag, 17. Dezember 2011, 11:21

Landgericht Leipzig untersagt überzogene Anzahlung auf Reisepreis

40 Prozent des Reisepreises als Anzahlung für die Buchung einer Pauschalreise sind zu viel. Den Restbetrag bis 45 Tage vor Reiseantritt zu verlangen, ist ebenfalls unangemessen. Dies hat das Landgericht Leipzig in einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Urlaubstours GmbH (Az. 08 O 3545/10) entschieden.

Quelle: vz-nrw.de Bericht: vz-nrw.de/UNIQ132411698421122/link968681A.html
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Meltta

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4

Samstag, 17. Dezember 2011, 11:56

40% ist viel,aber wir mussten 25% anzahlen für 2012 und im Reisebüro wurde geasgt ,so ist es jetzt und kann man auch nichts dran machen,wurde geändert.

summerdream

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5

Samstag, 17. Dezember 2011, 12:48

Wir hatten letztes Jahr bei Buchung des Urlaubs 2011 auch 40 % Anzahlung leisten müssen. Habe das leider zu spät gesehen. :tüte:

Heuer haben wir dort nicht mehr gebucht.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

6

Samstag, 17. Dezember 2011, 15:13

Was in der Vergangenheit zu zahlen war, ist dann ja erst mal "Schnee von gestern". Es bleibt interessant, wer sich dem aktuellen Gerichtsurteil freiwillig anpasst. Da es sich aber lediglich um ein Urteil eines Landgerichts handelt, bleibt abzuwarten, ob jemand noch in Revision geht oder auch, ob sich dadurch kurzzeitig etwas ändert oder weitere Klagen folgen werden.
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7

Sonntag, 18. Dezember 2011, 09:46

Ich bin ja mal gespannt, wann endlich ein Urteil, bei den noch nichtmal abgesicherten Flugticketpreisen kommt,
welche durchaus auch sofort zu 100% bezahlt werden müssen und dieses fast bis zu 1 Jahr vorher.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

8

Sonntag, 18. Dezember 2011, 11:13

Das wurde hier ja auch schon bemängelt. Da das ein weltweites "Problem" ist, traut sich da wohl niemand dran.
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9

Sonntag, 18. Dezember 2011, 11:29

Mal schauen...allein und nur die Fluggesellschaften sind ja der Meinung, der reine Beförderungsvertrag unterläge
nicht dem BGB...
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (18. Dezember 2011, 11:32)


10

Sonntag, 18. Dezember 2011, 12:41

Das müsste sich doch herausfinden lassen.

Fitschi

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11

Sonntag, 18. Dezember 2011, 15:35

welche durchaus auch sofort zu 100% bezahlt werden müssen


Stimmt, ich weis zwar nicht wann einReisebüro zahlen muss, aber speziell bei "billigen" Tickets ist der Preis sofort fällig.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

12

Sonntag, 18. Dezember 2011, 17:46

Ja Fitschi, auch Reisebüros sowie VA müssen die Bedingungen der Airlines akzeptieren.
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13

Donnerstag, 30. August 2012, 20:36

OLG Dresden / 8. ZivilS
Urteil
8 U 1900/11

21.06.2012

Leitsatz

1. Auch bei Pauschalreisen, die in Form des „Dynamic Packaging“ angeboten werden, verstößt eine Anzahlungspflicht von 40% des Reisepreises in den AGB des Reiseveranstalters gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 320 BGB.

2. Eine Regelung in den AGB des Reiseveranstalters, nach der der Restbetrag bereits 45 Tage vor Reiseantritt fällig wird, verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 3210 BGB.

3. Im Fall des § 651i BGB müssen die Pauschalbeträge auch den durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerb des
Reiseveranstalters berücksichtigen.
Rechtsvorschriften:BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 320; BGB § 651a; BGB § 651i;

>>>>>> QUELLE/LINK<<<<<<<


14

Donnerstag, 30. August 2012, 21:45

Das ging ja relativ schnell mit der Berufungsverhandlung
und basiert auf dem vorausgegangen Verfahren und ergangenen Urteil des LG Leipzig hier:

Pauschalreisen: Höchstens 20% Anzahlung

Gegen das jetzige Urteil des OLG Dresden kann keine Revision eingelegt werden. Ist somit rechtskräftig.

In dem Link oben, den Stinerl hinterlegt hat, geht es zu einer PDF, die das ausführliche Urteil enthält.
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Meltta

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15

Freitag, 31. August 2012, 18:42

dann bin ich mal gespannt,wenn ich im oktober wieder der superfrühbucher bin ob tatsächlich 20% oder wieder 25%anzahlung fällig ist

16

Freitag, 31. August 2012, 21:44

Mehr als 20% hab ich bisher noch nicht berappen müssen

17

Freitag, 31. August 2012, 21:57

Also ich hab heuer für beide Male 25 % bezahlt, allerdings nicht bei X-Veranstaltern. Die Entscheidung des OLG Dresden ist aber doch nicht für ganz Deutschland bindend, oder?

18

Freitag, 31. August 2012, 21:58

Wobei bei Pauschalreisen (Seereisen ) noch immer ein Unterschied gemacht wird.
So gibt es dabei verschiedenene Buchungsmöglichkeiten.
ZB. AIDA Cruises:
bietet
Premium, Vario, Just AIDA an.

Anzahlung (prozentual vom Reisepreis)
20% 35% 50%

19

Freitag, 31. August 2012, 22:06

was passiert mit jenen Veranstaltern die sich nicht daran halten bzw könnte passieren?

Mir war ja bis dato eigentlich die Anzahlung komplett egal.....bezahlt muss es ja ohnehin werden.


20

Freitag, 31. August 2012, 22:42

Wenn Du aber vor der Reise die Anzahlung tätigen musst, die sogar ein halbes Jahr usw. später sein wird, ist das einem schon mal nicht so egal.
Wir buchen sehr viele Reise im Jahr und wenn ich neue buchen möchte, muss ich immer erst fragen, können wir die Anzahlung uns eigentlich leisten? Grad bei den Schiffspreisen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Anna« (31. August 2012, 22:43)