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1

Freitag, 1. April 2011, 12:04

Ersatzhotel nach Überbuchung ohne Mehrkosten

Ein Reiseveranstalter darf keine Zuzahlung für ein Ersatzhotel gegen den Willen des Kunden verlangen, wenn das ursprünglich gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht. Das Gericht befand, dass es unstrittig sei, dass der Veranstalter das eigentlich gebuchte Hotel nicht anbieten konnte und das zunächst vorgeschlagene nicht vergleichbar war. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Kunde eine Zuzahlung unmissverständlich abgelehnt habe. Deshalb bekomme er sein Geld zurück.


Aktenzeichen: 525 C 3603/09 AG Hannover
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Jimi Hendrix

2

Freitag, 1. April 2011, 12:14

bringt dir vor Ort vermutlich nicht viel. Ich glaube ich würde auch kommentarlos einen Aufschlag bezahlen. Was tun, wenn bei Ankunft fast mitten der Nacht festgestellt wird, Hotel überbucht? Sitzstreik mit Kleinkind? Dann doch lieber Aufzahlung!


3

Freitag, 1. April 2011, 12:18

Aber wenn, dann die Aufzahlung unter Vorbehalt leisten dürfte ja schon ein wesentlicher Schritt sein. Kann man immer noch überlegen, inwieweit man Ansprüche geltend macht. Natürlich ging es in diesem konkreten Fall um die Mitteilung des Reiseveranstalters vor Abreise.
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Fitschi

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4

Freitag, 1. April 2011, 12:21

Ich würde nichts aufzahlen, nicht einen Cent, auch nicht mitten in der Nacht, ich habe aber auch kein Kleinkind.
Ich fände es schon ärgerlich genug, wenn mein gebuchtes Hotel nicht frei wäre.
Ich wäre stinksauer und wenn ich sauer bin werde ich geizig :pfft:

Wenn ich im Vorfeld davon informiert werde, nun ja, vielleicht, aber eher nicht, schon gar nicht wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (1. April 2011, 12:23)


5

Freitag, 1. April 2011, 12:22

Aber wenn, dann die Aufzahlung unter Vorbehalt leisten dürfte ja schon ein wesentlicher Schritt sein. Kann man immer noch überlegen, inwieweit man Ansprüche geltend macht.
Das ist widerum richtig. Dann sollte man vor Ort nur hoffen, das das bereits mitgebrachte Schriftstück bzgl Überbuchung, Vorableistung etc. auch vom Reiseveranstalter unterschrieben wird.

Nehmt ihr euch für alle Fälle solche Vorangefertigte Schriftstücke mit in den Urlaub?


6

Freitag, 1. April 2011, 12:23

Papier sollte an jeder Rezeption vorhanden sein. Und Zeit dafür sowieso. Ansonsten - ich verreise praktisch nie pauschal. Aber wie geschrieben, das hier geschilderte Urteil betraf die Hoteüberbuchung vor der Abreise.

@stinerl
Hast Du das schon erlebt mit der sofortigen Nachzahlungsforderung an der Rezeption ? Den Veranstalter würde ich ohnehin nicht mehr bei der Auswahl berücksichtigen :ironic:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (1. April 2011, 12:27)


Fitschi

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7

Freitag, 1. April 2011, 12:28

Wir auch selten, aber es kommt schon vor. Auch das unser gebuchtes Hotel kein Zimmer frei hatte, wir haben dann ein gleichwertiges Ersatzquartier für 2 Nächte angenommen. Es hat allerdings 2 Stunden gedauert bis wir denen klargemacht haben was wir unter einem solchen verstehen :ironic:
Papiere nehme ich nicht mit, ich hab meinen Mund dabei :pfft:
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summerdream

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8

Freitag, 1. April 2011, 13:16

Ersatzquartier für 2 Nächte hatten wir letztes Jahr auf Kreta auch. War aber nicht gleichwertig. :mecker:

Wir bekamen dafür von der Hotelleitung (familiärgeführtes Hotel) nach zwei Tagen ein Zimmer mit Meerblick und den Safe kostenlos. Damit konnten wir leben und haben keine Ansprüche geltend gemacht. Ärgerlich ist der Aufwand schon mit dem Umzug. Die ersten zwei Tage lohnte sich das Koffer auspacken nicht, also lebt man aus dem Koffer. Ist nicht gerade gemütlich.
Es war das erste Mal, dass uns so etwas passiert ist.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

Fitschi

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9

Freitag, 1. April 2011, 15:41

Bei uns war es ebenfalls auf Kreta, das Stefanos Village, wir (ich) waren aber seeeehr stur, wir hatten Meerblick gebucht und den haben wir eingefordert.
Hat 2 Stunden gedauert, dann hatten wir (zwar im Nebenort,aber egal weil ohnehin mit Auto unterwegs) ein schönes Appartement mit Meerblick :ironic: wir wären auch gerne dort geblieben, weil die Familie so nett war, ging aber nicht..weil Pauschalreise :mecker:
Nun ja, letztes Jahr hatten wir ein Haus und dieses Jahr ebenso :D
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (1. April 2011, 15:44)


Sina

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10

Sonntag, 18. September 2011, 00:12

Bei Hotelüberbuchungen hatten wir bislang immer Glück und sind vor Ort höherwertiger untergebracht worden, als wir gebucht hatten. Ohne Wenn und Aber und ohne Diskussion. Das war meist innerhalb grosser Resorts. Der gebuchte Resortteil war überbucht, also gab es halt einen Upgrade auf eine bessere Kategorie des Resorts mit ein paar Goodies dazu. Letztendlich sind wir immer im gebuchten Resort geblieben, waren halt nur komfortabler als gebucht untergebracht und hatten ein paar mehr Annehmlichkeiten (z. B. unlimitierten Zugang zu den A la Carte - Restaurants, Suite statt Standardzimmer, etc.). Insofern gab es nie einen Grund zur Klage und nie hätten wir uns deswegen beschwert. Allerdings sind wir bislang auch noch nie im Vorfeld über eine Überbuchung informiert worden. Wenn man uns von einem Resort in ein komplett anderes Resort verpflanzen wollte (z. B. in Punta Cana von Bahia Principe oder Palladium zu RIU), dann würden wir recht ungemütlich werden und kämpfen :Na warte...: :Na warte...: :Na warte...: Und würde man dafür noch Aufpreis verlangen, dann :skandal:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

11

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 18:33

Danke für den interessanten Post, hat mir weiter geholfen:)

12

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 20:01

Möchtest du uns nicht mitteilen wie? :dackel:
Seid ihr von einer Überbuchung betroffen (gewesen)?
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt