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Sternedieb

Master Amigo

  • »Sternedieb« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 45 243

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1

Sonntag, 2. Mai 2010, 13:15

Reisesicherungsschein - Wer oder was bist Du? Erfahrungen?

In einem anderen Thread hat Cuate folgendes zum Reisesicherungsschein geschrieben.

Dies unterstreicht wieder einmal meine Meinung zum Reisepreis-Sicherungsschein: Seriöse Unternehmen brauchen ihn nicht und bei denen, die Schindluder damit betreiben, bleibt der Reisende mit seinen eigentlich "gesicherten" Ansprüchen auf der Strecke. Eine echte Luftnummer.


Was meint ihr zu diesem "Schein"? Bietet er Schutz, was ist davon zu halten und/oder hattet ihr schon mal etwas damit zu tun?

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB soll der Reisesicherungsschein die Gewähr bieten, dass wenn ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig ist oder in Konkurs geht, der gezahlte Reisepreis oder auch die Anzahlung für die Rückreise erstattet werden.

Bedeutet "praktisch" - man hat keinen Schutz, kann aber im Versicherungsfall mittels dieses Sicherungsscheins "seine Ansprüche" beim Sicherungsgeber einklagen und auch die eigenen Mehraufwendungen zurückverlangen.

Achtet ihr auf den Sicherungsschein und achtet Ihr auch darauf, dass der Name vom Veranstalter eingetragen wurde?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Fitschi

Master Amigo

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2

Sonntag, 2. Mai 2010, 15:58

Ehrlich gesagt :tüte: nein.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

3

Sonntag, 2. Mai 2010, 19:18

Ich habe schon darauf geachtet, aber bisher immer bei einem seriösen Unternehmen gebucht.
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

4

Donnerstag, 14. Oktober 2010, 08:42

Bedeutet "praktisch" - man hat keinen Schutz, kann aber im Versicherungsfall mittels dieses Sicherungsscheins "seine Ansprüche" beim Sicherungsgeber einklagen und auch die eigenen Mehraufwendungen zurückverlangen.


Perfide ist es, wenn ein Reiseveranstalter für eine voll bezahlte Reise (im nachfolgenden Beispiel fast 10.000 Euro) kurz vor Abreise erklärt, dass die Reise aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl nicht zustande kommt. Die erwartete Rückzahlung fand nie statt, da der Reiseveranstalter kurz darauf Insolvenz anmeldete. Nun lehnt die Versicherung den Schadensausgleich wegen des (vermutlich vorgeschobenen) Grunds Teilnehmerzahl auch ab.

Fazit: Trotz Sicherungsschein Kundengelder nicht abgesichert.

Der Reiseveranstalter: Kultours Der Versicherer: Hanse Merkur Der Dumme: Der Kunde
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. Oktober 2010, 08:45)


5

Dienstag, 19. Oktober 2010, 10:47

Ichsehe das so:
der Sicherungsschein gaukelt lediglich einen Schein-Sicherheit (sorry für das Wortspiel) vor.
der Kunde denkt- egal bei welchem Reiseanbieter er bucht- so klein und ominös er auch ist- das Geld ist im Notfall nicht verloren, sondern er bekommt es wieder- von wem auch immer.
Dass genau dies ein fataler Irrtum ist, wissen viele nicht. Das ist das Problem.

Ich buche daher hauptsächlich bei größeren und gut etablierten Veranstaltern- es sei denn es handelt sich um für mich kleinere Summen.

Eine Garantie ist der Sicherungsschein daher nicht- deswegen achte ich auch nicht groß darauf.
Dez 2011 - 3 Wochen Ägypten- Baron Resort
Jan 2012 - 2 Wochen Beach Albatros Resort

6

Samstag, 6. November 2010, 11:46

MS Delphin - Etliche Passagiere der insolventen Hansa-Kreuzfahrten gehen vermutlich leer aus

Auf die versprochene Rückerstattung für die gründlich verkorkste Kreuzfahrt warten die Passagiere der MS Delphin trotz Insolvenzversicherung und Sicherungsschein bis heute vergeblich. Denn die zuständige Insolvenzversicherung der Zurich Versicherung AG ist der Meinung, es handle sich bei der abgebrochenen Kreuzfahrt gar nicht um einen Versicherungsfall. Weil die Reise nicht ausdrücklich wegen Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, sondern offiziell wegen eines Maschinenschadens abgesagt wurde. Insolvenz meldete der Veranstalter erst zwei Wochen später an.
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7

Mittwoch, 17. November 2010, 09:01

DRV - Deutscher Reise Verband

sieht sich jetzt veranlasst, darauf hinzuweisen, dass entgegen anderslautenden Medienberichten, Kundengelder bei Veranstalterreisen in vollem Umfang abgesichert sind.

Leider gibt es in der Praxis durchaus Konstellationen, die für den Kunden unerfreulich ausgehen.
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8

Dienstag, 30. November 2010, 12:18

Aktuell für österreichische Kunden

Speziell in Österreich ist der Sicherungsschein an die Bedingung gebunden, erst mit Erhalt der Unterlagen die Restzahlung vorzunehmen. Weil ansonsten die Versicherung mit der Erstattung der Anzahlung ihre Pflicht zur Kostenübernahme bei Schäden aus dem Reise-Sicherungsschein erfüllt hat.

Der Restbetrag darf nicht zu früh vom Kunden eingezahlt werden, also keinesfalls noch bevor die kompletten Reiseunterlagen übergeben wurden.
Daher die Empfehlung der AK-Konsumentenberatung: Nur die gesetzliche Anzahlung leisten und erst mit Erhalt der Unterlagen den Rest bezahlen.

Wie das in der Praxis vonstatten gehen soll, bleibt die Frage. Denn Versender werden kaum Unterlagen schicken, wenn die Reise nicht voll bezahlt ist.
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9

Dienstag, 15. März 2011, 17:59

Denn die zuständige Insolvenzversicherung der Zurich Versicherung AG ist der Meinung, es handle sich bei der abgebrochenen Kreuzfahrt gar nicht um einen Versicherungsfall. Weil die Reise nicht ausdrücklich wegen Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, sondern offiziell wegen eines Maschinenschadens abgesagt wurde. Insolvenz meldete der Veranstalter erst zwei Wochen später an.


5 Delphin-Kunden klagen derzeit gegen die Zurich am Landgericht Frankfurt. Sie gehen davon aus, dass bereits bei Reiseabbruch Zahlungsunfähigkeit vorlag.

Quelle: test.de
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10

Freitag, 21. Oktober 2011, 11:16

Frühbucher achten besser darauf, dass der Veranstalter langfristig gegen eine Insolvenz abgesichert ist. Das rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie verrät, wo man sich informieren kann.

Quelle: stern.de Bericht: http://www.stern.de/wirtschaft/news/auf-…en-1741142.html
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11

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 08:24

Was heisst denn wohl bei versichert bis: K.A.
Keine Ahnung? :denk:

12

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 08:52

Wenn K.A. für "Keine Angabe" stehen sollte, ist der Reisepreis-Sicherungsschein nicht korrekt, weil das Enddatum der Gültigkeit des Sicherungssscheins auf alle Fälle den Reisetermin noch einschliessen muss.

Aber das ist jetzt nur eine Vermutung, vielleicht gibt es noch eine andere K.A. - Interpretation.

Frag doch mal den Aussteller des Scheins oder besser, lass es Dir schriftlich bestätigen.
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13

Donnerstag, 3. November 2011, 10:35

Soeben hat der BGH entschieden, dass die Reisepreisversicherung auch dann zahlen muss, wenn der Insolvenz des Reiseveranstalters eine Absage der Reise vorausging. Details dazu gibt es hier in der Rubrik Reiserecht:

BGH Az. X-ZR 43/11 und 44/11 Sicherungsschein für Pauschalreisen
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14

Mittwoch, 23. November 2011, 10:13

Insolvenzen von Reiseveranstaltern sind nie ganz auszuschliessen. Darum hier nochmals der Hinweis, dass Zahlungen für Pauschalreisen nicht über die in den AGB der Veranstalter aufgeführten Höhen hinaus vorzeitig vorgenommen werden.

Die Reisepreis-Versicherer erstatten konform zu den AGB der Reiseveranstalter, soweit der Reisepreis-Sicherungsschein keine anderen Angaben enthält.

Wer also meint, bei der aktuellen niedrigen Verzinsung von Kapital würde es keine Rolle spielen und man könnte ja auch den Reisepreis gleich nach Buchung komplett überweisen, riskiert bis etwa 1 Monat vor Abreise ( allgemein üblicher Restzahlungstermin ) seine überhöhten Anzahlungen. Das kann dann böse ins Auge gehen.

Also: Anzahlung + Restzahlung erst zum erforderlichen Termin an Reiseveranstalter überweisen. Und natürlich nur, wenn der Reisepreis-Sicherungsschein vorliegt und die Angaben (z.B. zur Gültigkeit und auch bis zum Reisetermin) richtig sind.
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15

Mittwoch, 16. Mai 2012, 21:37

ach übrigens habe im oktober gebucht und im november voll bezahlt


Freiwillig vorausbezahlt? Du weißt aber schon, wenn der Reiseveranstalter (was ich jetzt nicht auf Deinen hier beziehe) zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet, braucht die Versicherung mit dem Reisepreis-Sicherungsschein nur für die vereinbarte Anzahlung entsprechend der AGB des Veranstalters haften. Für die Restzahlung nur ab (in den meisten Fällen) 30 Tage vor Reiseantritt.

Das Geld wäre also im Fall des Insolvenzfalles bis auf die Anzahlung wahrscheinlich futsch ...
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (16. Mai 2012, 21:39)


16

Mittwoch, 16. Mai 2012, 21:43

wir bezahlen auch meist "freiwillig" alles in vorhinein. Warum? Weg ist weg.......im wahrsten Sinne des Wortes - falls der Reiseveranstalter tatsächlich Konkurs melden sollte :skandal: .


17

Mittwoch, 16. Mai 2012, 21:48

Um die 100% Vorauszahlung bei einer Pauschalreise kommt ja keiner herum. Nochmal :skandal:

Aber der Zeitpunkt der Zahlungen macht eben den entscheidenden Unterschied. Da sollte man schon einen Blick drauf werfen, wenn man es nicht gerade übrig hat. Und in schwierigen Zeiten hat es auch in der Vergangenheit schon renommiertere Unternehmen erwischt.
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18

Mittwoch, 16. Mai 2012, 22:35

vorrauszahlung

danke cuate für den hinweiss :skeptisch: ,das war mir neu,werde es mir in zukunft überlegen.war bis jetzt auch immer der meinung ...weg ist weg...hmm ist eventuell ein gutes thema in einem anderen thread weil ich denke das doch einige so denken wie ich,gerade mit familie wäre es schade wenn das ganze geld weg wäre und der urlaub würde ins wasser fallen.es gibt doch den einen oder anderen mit familie der das geld gerade liegen hat und den urlaub lange im vorraus plant.wer kann heute denn noch 3-4000 euro zweimal hinlegen für den urlaub.für mich wenn ich noch mit meinen kindern in urlaub fliegen müsste wäre das ein sehr wichtiger und dankbarer hinweis :TOP:

19

Mittwoch, 16. Mai 2012, 22:40

Aber der Zeitpunkt der Zahlungen macht eben den entscheidenden Unterschied.
das ist aber bei manchen ebenfalls ein entscheidender Grund den Großteil schon im Vorhinein zu bezahlen. Auf unserer Buchungsbestätigung steht zum Beispiel: Restbetrag fällig bis xx.xx.xxxx . Ich möchte nicht wissen wieviele diese Frist übersehen - wirklich übersehen. Als ob der RV gerade danach hofft das der Kunde die Frist verstreichen lässt um eine Mahngebühr zusätzlich einzuheben ?( .


Ich kann mich erinnern, früher (vielleicht auch nur in Ö?) gabs die Anzahlung, die Zwischenzahlung und die Restzahlung. Da kam per jeweiligen Fälligkeitsdatum ein Erlagschein per Post und fertig........heute muss/sollte man an soviele Sachen gleichzeitig denken - und in diesem Fall froh bin wenn alles erledigt ist und ich meinen Pflichten nachgekommen bin.


20

Mittwoch, 16. Mai 2012, 22:43

Hallo dommdenn,

kann mir schon vorstellen, dass es ein gutes Gefühl ist, den nächsten Urlaub schon bezahlt zu haben.

Aber unter dem Aspekt kann man das Geld zwischenzeitlich ausser unter der Matratze :ironic: ja
auch anderswo sicher "parken".

Hatte neulich noch Korrespondenz mit einem "Reisepreis-Versicherer", wo das nochmals so
bestätigt wurde. Und in Österreich (auch für Buchungen aus Deutschland)
gilt sogar standardmässig "nur 10% anzahlen" und die Restzahlung dann erst 14 Tage vor Abreise.
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