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Sonnenschein

Master Amigo

  • »Sonnenschein« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 371

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1

Montag, 19. Januar 2009, 15:22

Frankfurter / Kemptener Tabelle

Es tauchen ja immer wieder mal Fragen auf, wegen Reisemängel und deren eventuellen Rückvergütung.

Hiermal ein Link, mit nützlichen Infos...



http://www.konsument.at/konsument/testta…cookie%5Ftest=1
errare humanum est ..

2

Montag, 19. Januar 2009, 15:39

Ich habe mir erlaubt, das Thema ins Reiserecht zu schieben, da passt es etwas besser hin.

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

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3

Montag, 19. Januar 2009, 15:51

Zur Frankfurter Tabelle ist allerdings noch zu sagen, daß diese lediglich einen Anhaltspunkt über mögliche Erstattungen geben kann, wenn alle rechtlichen Bedingungen eingehalten worden sind. Zeitnahe und nachgewiesene Meldung bei der Reiseleitung, Abhilfeverlangen, ggf. Dokumentation, substantiiert formuliertes (!) Einspruchsschreiben mit eindeutiger Forderung fristgerecht beim Veranstalter eingereicht, etc..

Summieren sich mehrere Mängel, werden die Prozentsätze der Frankfurter Tabelle übrigens nicht ebenfalls addiert. Es soll ja "Experten" geben, die in einer Art Milchmädchenrechnung alles hoch- und runteraddieren und dann meinen 685% vom Reisepreis zurückfordern zu können :ironic: Diese Taktik wird teilweise auch gerne von Anwälten, die sich im Reiserecht nicht richtig auskennen angewendet, um den Streitwert künstlich in illusorische Höhen zu treiben.

Wie viel letztendlich erstattet wird, hängt sehr stark von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, der Kulanz des Reiseveranstalters und letztendlich vor Gericht u. U. auch vom Richter ab. Bei Reisereklamationen werden in aller Regel Einzelfallentscheidungen gefällt, die die individuellen Umstände und die Art und Dauer der Beeinträchtigungen mit einbeziehen. Das sollte man immer berücksichtigen.

Zu beachten ist auch, daß diese Tabelle nur von dem Frankfurter Gericht akzeptiert wird. Nicht alle Veranstalter haben den Gerichtsstand in Frankfurt.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sina« (19. Januar 2009, 15:58)


4

Montag, 19. Januar 2009, 16:00

Interessante Erklärungen Sina und sehr wissenswert. :danke:

Ich hoffe die Leute, die schon mit der ausgedruckten Tabelle in den Urlaub starten wissen das auch. Oder besser nicht, sollen sie auf die Nase fallen :woza:
Damit meine ich die Leute, die schon im Flieger darüber reden was es wohl alles zu bemängeln gibt :shocked: :shock:
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

Fitschi

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5

Montag, 19. Januar 2009, 16:12

Da wäre bei unserem heutigen Herbsturlaub ja glatt was zu holen gewesen :kuller: :kuller:

Zwei Nächte in einer anderen Unterkunft, zwei mal Frühstück ausgefallen .

Jetzt is zu spät , oder :ironie:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

6

Montag, 19. Januar 2009, 18:33

es gibt auch die Kemptener Reisemängeltabelle in der die wichtigsten Urteile zum Reiserecht seit 1996 erfasst sind.
http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/K…e-Version-1.pdf

Sina

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7

Montag, 19. Januar 2009, 23:15

Die Kemptener Tabelle ist wesentlich realistischer und praxisorientierter als die vielgerühmte und in den Medien komplett überbewertete Frankfurter Tabelle. Die wird ja jedes Jahr zu Beginn der Hauptferienzeit wieder in den Boulevardmedien als Lückenfüller herumgereicht wie Sauerbier und gaukelt den Urlauber ein wahres Regressparadies vor :hmpf: :püh: Kein Wunder, daß viele auf eine regelrechte Mängeljagdt gehen und buchstäblich zwecks "Beweissicherung" Kakerlaken von den Büschen pflücken. Inwiefern der Urlaub dann noch Erholung ist, sei dahingestellt.

Danke für den Link! :TOP:

Anhand der Kemptener Tabelle kann man recht gut erkennen, wieviel der Einzelfall ausmacht, wenn es um Reisepreisminderungen geht. Eine Familie mit Kindern hat z. B. ganz klar einen Erstattungsanspruch, wenn der im Katalog versprochene Kinderclub im Hotel nicht existiert und keine Abhilfe geschaffen werden kann - ein kinderloses Paar nicht. Jugendlichen ist es mit geringem Preisabschlag zuzumuten, 10 Minuten zum Strand zu laufen, ältere und/oder gehbehinderte Gäste können deutlich mehr erwarten, wenn das Hotel nicht wie versprochen direkt am Strand liegt. Wenn im Urlaub wirklich etwas schiefläuft, dann sollte das auch zur Sprache gebracht werden.

@ fidschi:

Ja, in Deinem Fall hätte es eine Erstattung geben können - anteilige Minderung des Reisepreises um ca. 10 - 15% plus Erstattung eines Übernachtungspreises plus Erstattung für 2 ausgefallene Frühstücke. Aber jetzt ist es zu spät, den Anspruch geltend zu machen...

Generell denke ich auch, daß eine Rückerstattung nach der Reise zwar nett ist, aber unabhängig von der Höhe den Urlaub und die Erholung nicht zurückbringen kann. Von daher kann ich immer wieder jedem nur raten, sich noch während des Urlaubes Hilfe zu holen und bei der Reiseleitung auf Abhilfe zu bestehen, wenn etwas grundlegend schiefläuft. Wenn dann keine Abhilfe geschaffen werden kann, muß man sich halt im Nachhinein mit dem Veranstalter auseinandersetzen. Aber zunächst sollte der Urlaub und die Erholung im Vordergrund stehen.

Ich hatte in Venezuela mal einen Gast, der die gesamten 2 Wochen, in denen er da war, mit einem grünen Heft durch die Gegend lief und ständig in seinem Heftchen schrieb. Am Strand oder am Pool war er scheinbar nie - zumindest änderte sich seine Hautfarbe nicht, er blieb blass, während alle, die mit ihm zusammen angekommen waren, immer brauner und erholter aussahen. Ausflüge hat er auch keine gebucht, beim Begrüßungstreff habe ich ihn auch nicht gesehen und die Hotelanlage hat er auch nicht verlassen. Das kam mir komisch vor, ich sprach ihn nach ein paar Tagen mal an, ob alles ok sei, ob er sich wohlfühlt und daß er sich bei Fragen oder Problemem gerne jederzeit an mich wenden könne, schenkte ihm noch eine Inselkarte und einen kleinen Reiseführer..."Nöööö, alles ok, schön hier, will nur Ruhe und Erholung", war seine Antwort. Ok, das mußte ich akzeptieren.
An seinem letzten Tag, kurz bevor der Transferbus zum Flughafen kam, kam er dann zu mir - mit seinem mittlerweile etwas zerfledderten und bis zur letzten Seite vollgeschriebenen Heftchen und bat mich darum, seinen "Mängelbericht" zu unterschreiben :batsch: Der letzte Urlaubstag ist etwas zu spät, um am Urlaub noch etwas zu ändern :mööööööp: Hätte er mir oder zumindest der Rezeption z. B. gesagt, daß seine Klimaanlage schon von Anfang an nicht funktioniert hat und die Matratze im Bett ihm zu weich ist, hätte er mehr davon gehabt. Das sind Dinge, die man regeln kann - wenn man denn davon weiß. Aber ich konnte das doch nicht riechen... :püh:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Sina« (19. Januar 2009, 23:30)


Fitschi

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8

Dienstag, 20. Januar 2009, 07:26

Sina, ich weis ,dass es eine finanzielle Entschädigung drinnen gewesen wäre, aber das hätte uns einen halben Urlaubstag gekostet ;(

Wie Du ja sagst, man muß sich die Mängel (kein Zimmer frei :cry: ) vom Betreuer vor Ort bestätigen lassen und den bekommen wir max. am Flughafen zu Gesicht :ironic:

Wir haben die Sache auf unsere Weise gelöst, nähmlich so lange das Ersatzquartier verweigert, bis die Dame vom Hotel ,ein unseren Wünschen entsprechendes Haus aufgetrieben hat.

Nämlich oben am Berg , mit Aussicht auf´s Meer und schöner Terasse. Genau so wir wir´s gewünscht haben. Nebenbei haben wir dort eine sehr nette griechische Familie kennengelernt.

Also was soll´s, die 20 Euro ,die uns das Frühstück für die beiden Tage gekostet hat, die waren grad noch drinnen :ironie:

Irgendwann wären wir sowieso am Hafen frühstücken gegangen, so waren´s eben bereits die ersten beiden Tage.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

9

Freitag, 23. Januar 2009, 23:03

Was ist denn die Kemptener Tabelle? Welcher Richter entscheidet nach der?

Sina

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10

Freitag, 23. Januar 2009, 23:12

Die Kemptener Tabellle ist eigentlich keine Tabelle, sondern eine Zusammenstellung von verschiedenen Gerichtsurteilen, die von verschiedenen Gerichten/Richtern gefällt und begründet wurden. Wesentlich realistischer und praxisorientierter als die Frankfurter Tabelle. Klick Dich einfach mal durch Pitt's Link :ironic: .
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

11

Freitag, 22. Juni 2012, 19:05

In zeitgemässer Form, nämlich online, hat die ARAG-Versicherung hier mal ein Berechnungsprogramm auf Basis der Frankfurter Tabelle veröffentlicht.

Der "Reisekostenminderungsrechner" kann für fast alle möglichen Mängelkategorien die dazugehörigen Prozentsätze und die Reisepreisminderung errechnen. ARAG selbst schreibt, dass das Tool keine anwaltliche Beratung ersetzen kann und alle Angaben ohne Gewähr sind.

http://www.arag.de/sep/reisekosten

Ein nettes online-Gimmick. Einfach mal für einen 1. Einblick ausprobieren,
im Ernstfall aber wohl besser die Experten hinzuziehen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

12

Freitag, 3. Oktober 2014, 22:59

Die Kemptener Reisemängel-Tabelle von Prof. Dr. Ernst Führich Ausgabe September 2014 liegt vor:

https://www.dropbox.com/s/onwc19a880kr2w…0-2014.pdf?dl=0
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

13

Samstag, 4. Oktober 2014, 15:12

Frankfurter ...Kemptener Tabelle.....Wiesbadener und Würzburger :D

Ich empfehle cuates :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...