Urteile vom 16. Februar 2016 - X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15
Der Bundesgerichtshof hat in drei Verfahren die Rechtmässigkeit geprüft, inwieweit die vollständige Bezahlung des Flugpreises bereits unmittelbar bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags, also zum Zeitpunkt der Buchung und unabhängig von der Höhe des Flugpreises oder dem zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Flugantritt zulässig ist.
Der X. Zivilsenat stellte in der bisherigen Praxis keine Benachteiligung der Fluggäste fest.
Die Pressemitteilung des BGH dazu:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…705&pos=0&anz=1