Jetzt, wo die ersten Gäste praktisch an die Tür klopfen, kommt die kanarische Regierung mit "Präventionsmaßnahmen" um die Ecke. So gibt es in Artikel 3.3.g Satz 3 eine Vorgabe, wonach "die gemeinsame Nutzung von Unterkunftseinheiten durch nicht zusammenlebende Personen verboten ist".
Also, egal ob Hostel, Hotelzimmer, Suite oder Ferienwohnung. Freund und Freundin, Grüppchen und Gruppen:
Verboten !
Wie das umgesetzt wird, bleibt die Frage. Aber der Hinweis sei erlaubt.