Bei Pauschalreisen können auch wenige Tage vor Reisebeginn noch die
Namen der Teilnehmer geändert werden. Wenn ein Veranstalter diese
Möglichkeit nicht einräumt, können Touristen vom Vertrag zurücktreten
und den Reisepreis vollständig zurückfordern.
So urteilte zumindest das Amtsgericht Leipzig (Az.: 109 C 6537/06)
Bericht in der Süddeutschen Zeitung hier
Viele Grüße cuate