Hallo pitto4,
das Aktenzeichen ist 3c 421/07 AG Heiligenstadt (Thüringen).
Bleibt festzuhalten, dass laut dem Reiserechtsexperten Führich das Gericht feststellte, daß
"
in begründeten Ausnahmefällen ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 100% des Reisepreises berechtigt sein kann, wenn weil dem Reisenden der Nachweis eines geringeren Schadens zugestanden wird."
Dies wurde von Sternedieb ja bereits detailliert begründet.
Da die Anforderungen bei Kreuzfahrten sich vermutlich von einer standardisierten Pauschalreise deutlich unterscheiden,
bezieht sich dieses Urteil nur auf eine Kreuzfahrt und nur als Einzelfall-Entscheidung dieses Amtsgerichtes.
Wie eine evtl. Berufung ausgehen wird/würde, ist schwer zu beurteilen.
Das Landgericht Frankfurt hat im Gegensatz dazu, ebenfalls bei einer Spezialreise, die AGB wegen zu hoher Stornokosten bemängelt. Dabei ging es um eine Reise zur Olympiade nach Peking:
Gericht kippt hohe Stornokosten
So unterschiedlich ist die Bewertung von Fall zu Fall.
Viele Grüße cuate