Ausnahmen bestätigen die Regel, würde der Anwalt jetzt sagen.
Aber es ist bei außereuropäischen Airlines immer schwierig eine Kompensation einzufordern, trotz Titel, es sei denn der RA beauftrag ein
seriöses Inkassounternehmen und pfändet bei Landung die Bordkasse hier in der EU.
Oder ein RA hat außereuropäisch kompetente Kollegen, welche herangezogen werden können.
Wenn der Fall positiv verläuft, sind alle dahingehenden Kosten der Airline zuzurechnen und der Kunde bekommt
die EU/VO vorgeschriebenen Entschädigungen -ohne die üblichen Provisionen der Inkassounternehmen (welche solch Fälle eh abwimmel, weil Kosten- und Arbeitsintensiv, da passen die Algorithmen nicht mehr) ) für Flugrecht zu büßen -
Schade das es überhaupt jetzt dermaßen überhand nimmt, aber diese Probematik sehe ich als Hausgemacht.
Seltener Fall, aber Realität. Wird aber jetzt häufiger vorkommen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (27. Juli 2019, 12:52)