Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (3. Januar 2017, 16:12)
Eine Kommune (Ordungsbehörde) kann in Deutschland individuell entscheiden, ob es in der Außengastronomie in der Stadt/Gemeinde diese Gas-Heizstrahler zulässt oder auch nicht. Die Entscheidungshoheit liegt auf der kommunalen Ebene.Na scheinbar gibt es doch einige Städte und Bundesländer, wo sie draußen verboten sind.
http://www.heizpilz.org/wo-sind-heizpilze-verboten/