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Donnerstag, 6. Juli 2017, 11:55

EuGH 06.07.2017: Bei Flugstornierung keine Pauschale für Bearbeitung durch Airline

Lang hat es gedauert. Nachdem airberlin über mehrere Instanzen bis hin zum BGH auf einer Bearbeitungspauschale bei Anforderung von zu erstattenden Steuern, Gebühren und Aufschlägen in Höhe von 25 € bestand, hat der BGH den EuGH in Luxemburg um eine Stellungnahme und Abklärung gebeten.

Dies ist heute erfolgt und der EuGH schließt sich der Auffassung deutscher Rechtssprechung an, daß Steuern, Gebühren etc. in voller Höhe ohne Abzug zu zahlen sind.
Zudem wurde die Airline aufgefordert, bei der Preislistung den Flugpreis detailliert aufzuschlüsseln:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/ste…n/20026502.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Donnerstag, 6. Juli 2017, 12:30

Hier noch

die Pressemitteilung Nr. 75/17 des Gerichtshofs der Europäischen Union
zum Urteil vom 06.07.2017 in der Rechtssache C-290/16
Air Berlin plc & Co. Luftverkehrs KG / Bundesverband der
Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
– Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs…/cp170075de.pdf
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Jimi Hendrix