Lang hat es gedauert. Nachdem airberlin über mehrere Instanzen bis hin zum BGH auf einer Bearbeitungspauschale bei Anforderung von zu erstattenden Steuern, Gebühren und Aufschlägen in Höhe von 25 € bestand, hat der BGH den EuGH in Luxemburg um eine Stellungnahme und Abklärung gebeten.
Dies ist heute erfolgt und der EuGH schließt sich der Auffassung deutscher Rechtssprechung an, daß Steuern, Gebühren etc. in voller Höhe ohne Abzug zu zahlen sind.
Zudem wurde die Airline aufgefordert, bei der Preislistung den Flugpreis detailliert aufzuschlüsseln:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/ste…n/20026502.html