Konkret ist es die Fluggesellschaft TUIfly, die die Ausgleichszahlungen gem. EU-Verordnung leisten soll. In den beiden gestern verhandelten Fällen am AG Hannover hat die Richterin schon erwähnt, dass die Betroffenen voraussichtlich weiter durch den Instanzenweg gehen werden. Einer der Kläger sprach von "notfalls bis zum EuGH".
Bitte beachten, es geht es hier nicht um den Reiseveranstalter TUI, dem auch noch etliche Klagen ins Haus stehen.