Zwischen der EU und der schweizerischen Eidgenossenschaft besteht zwar ein Luftverkehrsabkommen, unklar ist allerdings die Auslegung, ob unsere Fluggastrechteverordnung auch für Fluggäste gilt, die auf Flughäfen in der Schweiz einen Flug in einen Drittstaat antreten.
Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof am 9. April 2013 einen Vorlagebeschluss verkündet und den Europäischen Gerichtshof zur Klärung dieser Rechtsfrage angerufen (X ZR 105/15), ist bis heute aber noch ungeklärt.