Der Tod ist kein Grund für Reiserücktritt
...Medien arbeiten heutzutage zunehmend so, wie Wolfgang Neuss es mal in Bezug auf die Latrinenparolen satirisch überspitzte.
Irgendwer findet irgendwo ein Gerichtsurteil, macht daraus eine Headline "Reiserücktritt nicht bei Todesfall"..., ein unterbezahlter Teilzeitreporter - Quereinsteiger - mit einem zeitlich begrenzten Vertrag liest die Headline und textet seinerseits "Gerichtsurteil: Tote müssen trotzdem verreisen!"
Das kann ein regionaler Radiosender nicht auf sich sitzen lassen und schwadroniert darüber, dass man sich davor hüten sollte, vor Reiseantritt zu sterben. "Das kann echt teuer werden!"
Der Lokalreporter und Springer für den Resort Ausland ist da etwas gründlicher und liest sogar die ersten 2 Sätze des ursprünglichen Artikels. Er textet: "Vorsicht bei Reiserücktrittversicherungen".
Das lässt eine renommierte Wochenzeitschrift keine Ruhe. Bei der Titelkonferenz einigt sich die Redaktion auf ein Bild mit Leichenbergen am Urlaubsstrand. Überschrift: "Reisen ist tödlich!"
Die Fachzeitschriften der Tourismusbranche sind da etwas versierter und im Thema. Die eine titelt in ihrer Onlineausgabe:
"Tödlicher Selbstbehalt". Eine andere schreibt: "Paradisischer Urlaub nach dem Ableben". Und eine, die sich an die jungen Leute der Tourismusbranche wendet titelt: "Knock, knock, knocking on heavens Doof!"
Vielen Dank an meinem Freund Wolfgang
und Willkommen in unserer grandiosen Gemeinde