Wie der Haufe Verlag berichtet, gibt es nicht mehr als 30% Reisepreisminderung dafür, dass ein Ehepaar 5 Tage lang ohne Koffer und somit ohne neue Kleidung auf einem Kreuzfahrtschiff auskommen musste.
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Gefordert hatte das Ehepaar eine Minderung des Reisepreises um jeweils 90 Prozent und verlangte vom Reiseveranstalter außerdem noch Schadensersatz wegen entgangenem Urlaubsgenuss. Die Forderung wurde so begründet: Mit nichts anzuziehen außer ihrer Kleidung am Tag der Anreise hätten sie nicht an den Veranstaltungen auf dem Schiff teilnehmen können.
Zugesprochen wurden dem Ehepaar 30%, denn so der Amtsrichter, das Ehepaar hätte die Leistungen auf dem Kreuzfahrtschiff auch mit der stark eingeschränkten Garderobe wahrnehmen können. (AG München, Urteil vom 6.02. 2009, 132 C 20772/08)