Der springende Punkt:
Zug-zum-Flug im Pauschalreisepreis enthalten:
Bei Verspätung der Bahn haftet der Reiseveranstalter z.B. für den verspäteten Flug
Zug-zum-Flug separat nachgekauft:
2 verschiedene Vorgänge, bei Zugverspätung ist der Reisende selbst für die Konsequenzen verantwortlich.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix