Kommt es als Folge eines Generalstreiks oder eines Radarausfalls zu Verspätungen, haben Fluggäste keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. So hat der Bundesgerichtshof nun geurteilt. Geklagt hatten zwei Passagiere, bei deren Flügen zwischen Deutschland und den Balearen es zu Verspätungen von mehr als drei Stunden gekommen war.
Urteil des BGH vom 12.06.2014, Az.: X ZR 104/13
Quelle:
welt.de bzw.
jurion.de