Nein, cuate - absolute Zahlen kenne ich nicht, nur die Zuwachsrate von ca. 115%.
Diese bezieht sich auf alle Verfahren, i.e. umfasst alle Beschwerden, also auch die, die direkt an die Airline gerichtet wurden und nochmal nein, das sagt nichts über den Ausgang aus, jedoch über die gesteigerte Wahrnehmung - die ich schnoddrig mit "Volkssport" bezeichnete.
Entscheidend für einen Erfolg ist zum einen die genaue Kenntnis der Umstände, die eine Verspätung herbeigeführt haben, zum anderen die Puste, die ein Beschwerdeführer hat - viele scheuen selbst in der Vertretung durch ein Beitreibungsunternehmen die gerichtliche Durchsetzung ihrer Forderungen, und es ist ein offenes Geheimnis, dass die Airlines genau auf diese geringe Risikobereitschaft setzen.
Glaubt man jedoch den Erfolgsstatistiken, so kann ein Verfahren mit begründeter Widerrede zu "außergewöhnlichen Umständen" trotz aller Schwammigkeit in Sachen Rechtsverbindlichkeit kaum verloren gehen.
Allerdings hat das alles sehr wenig mit " nicht in die Karten schauen lassen" zu tun - die "Karten" liegen mehr oder weniger offen, es muss sich nur jemand finden, der sie zu ordnen bereit ist.
Sodann müsste man die Beschwerden auf Ebene der Fluggastzahlen der Airline/ des Mitgliedsstaates bereinigen, sowie das urteilsfindende Gericht bzw. die Instanz berücksichtigen und so weiter und so weiter ... Sisyphos grüßt verbindlich!
Und:
Wem sollte das Ergebnis nützen?
Einzig die
vorgerichtliche Erfolgsquote bei 100% Entschädigungen pro Airline wäre interessant für den Verbraucher - daraus ließe sich ein Verhalten im Beschwerdefall ableiten.
Da ich überzeugt bin, dass das Ergebnis um einiges besser ausfallen würde als seine Beleumundung, dürfte keine der renommierten EU Airlines ein Problem damit haben solche Zahlen zu veröffentlichen - es muss sie eben nur erstmal erheben!
Bände spricht hier auch die von Dir schon erwähnte statistische Pünktlichkeitsquote von 85% <3h - man darf sich halt nicht von viel Wind auf diversen Internetplattformen verwirren lassen - das "Verspätungsproblem" ist mehr oder weniger eine "gefühlte Katastrophe", keine faktische.
Es bleiben zuletzt noch die "statistischen Looser", beispielsweise Lore und Herbert U. aus H.(*), die 2x im Jahr fliegen und
immer Theater haben, oder Traugott und Laurentia K.(**), die vor dem AG Rüsselskirchen einen Fall verlieren, der dort schon 52x zu Gunsten der Kläger entschieden worden war.
Kamma nix machen - und daher nützt halt in der Tiefe des Details keine noch so schöne Statistik was.
Die VO (EG) 261/04 ist ein Instrument, dessen Anwendung eine pauschale Entschädigung ohne jeden Nachweis eines tatsächlich bezifferbaren Schadens für die Betroffenen ermöglicht. Vorbehalten bleibt dem Geschädigten zudem der bezifferte Ausgleich (z.B. ein Förstklassticket für 957€ anstelle der 600€ Pauschale), allerdings nicht etwa zusätzlich sondern alternativ.
Das ist für Fluggäste schon eine sehr komfortable Ausgangslage und man sollte sich nicht wundern, dass - auch Dank der Informationsflut zum Thema im www - reichlich Gebrauch gemacht wird von dem Ansprüchen.
(*), (**) Namen zum Schutz der Privatsphäre geändert. Die Redaktion ;)