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Dienstag, 3. September 2013, 17:56

Reiserücktrittversicherung - wann beginnt eigentlich die Reise?

In der neuesten Ausgabe der Stiftung Warentest wird u.a. darüber berichtet.

Wann beginnt die Reise. Ein Kunde und seine Reiserücktrittversicherung hatten darüber verschiedene Ansichten. Er hatte für sich und seine Frau eine Flugreise im Internet gebucht und dafür eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen und seine Bordkarten für den Flug am PC ausdrucken lassen. Als seine Ehefrau drei Wochen vor Antritt der Reise erkrankte informierte er die Versicherung und stornierte die Reise. Die Versicherung weigerte sich, die Stornokosten zu bezahlen und begründete dies damit, dass die Reise schon angetreten sei, da der Kunde die Bordkarten bereits ausgedruckt habe. Das Amtsgericht Bremen ist dieser Auffassung der Versicherung nicht gefolgt. Az. 10 C 608/12.

Mehr darüber gibt es u.a. auch hier.

Schon interessant - ich habe bisher immer gedachte ich wüsste, wann ich meine Reisen begonnen habe ...
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Dienstag, 3. September 2013, 18:16

Hier gibt es auch noch ein Urteil zum Thema:

Urteil zum Leistungsumfang bei Reiseabbruch-Versicherung
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Sternedieb

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3

Dienstag, 3. September 2013, 23:26

Weiß jemand (wollte nicht danach suchen) wer hier die Versicherung war?

Ein solches Verhalten eines Versicherungsträgers ist einfach nur schlecht, um es höflich auszudrücken. Welche Firma nimmt keine Rücksicht auf die "Kunden" und versucht sich mit solchen "Aktionen" aus der Verantwortung zu ziehen?

4

Dienstag, 3. September 2013, 23:39

Hab bisher nichts gefunden. Müsste doch aber wegen des Gerichtsstandes ein Unternehmen aus Bremen sein, oder ? Als Versicherung hab ich dort bisher nur die ÖVB gefunden.
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manni11

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5

Mittwoch, 4. September 2013, 06:28

Beginn

Ich war immer der Meinung, dass eine Pauschalreise mit dem Einchecken am Flughafen beginnt.

Was Rechtsgelehrte daraus machen, kann ich nicht beurteilen.

6

Mittwoch, 4. September 2013, 08:30

"Das Gericht hielt die Argumentation des Versicherers für lebensfremd. Seine Auslegung der Versicherungs-Bedingungen widerspreche nämlich dem Sinn und Zweck der von ihm angebotenen Versicherung.

Würde man sich der Meinung des Versicherers anschließen, so wäre der kostenintensive Stornozeitraum kurz vor einer geplanten Abreise aufgrund der Verpflichtung beziehungsweise der Möglichkeit zum Selbstausdruck der Bordkarten am eigenen Computer vom Versicherungsschutz ausgenommen. Der Abschluss einer derartigen Versicherung wäre daher in Fällen wie denen des Klägers weitgehend unsinnig.

Als eigentlicher Reiseantritt im Sinne der Versicherungs-Bedingungen einer Reiserücktrittskosten-Versicherung ist der Zeitpunkt anzusehen, an dem sich der Reisende am Flughafen einfindet und der Fluggesellschaft seine Anwesenheit und Flugbereitschaft durch Übergabe des Reisegepäcks sowie Entgegennahme der Bordkarte oder Vorlage der selbst ausgedruckten Bordkarte anzeigt.
"

Quelle und Bericht: germanbroker.net
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manni11

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7

Mittwoch, 4. September 2013, 11:04

Vorabendcheckin

juristisch schön ausgedrückt. Das heißt aber auch, wenn ich den Vorabend Checkin benutze, dass meine Reise schon am Tag vorher beginnt. Wenn ich in der Nacht bis zum Abflug krank werde, ist dieser Fall von der Versicherung nicht gedeckt.

8

Mittwoch, 4. September 2013, 11:20

Das wird vermutlich so sein.

Nicht wesentlich teurer ist eine Reise-Abbruchversicherung, die die herkömmliche RRV und auch die bekannten Risiken nach dem Checkin, auf dem Flughafen und während des Hinflugs, den Aufenthalt am Urlaubsort und den durch Versicherungseintritt vorzeitigen Rückflug (meistens) mit einschließt.

Natürlich gilt wie bei allen Versicherungen: Vorher die Bedingungen im Detail durchlesen.
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Fitschi

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9

Mittwoch, 4. September 2013, 18:24

Hab aber auch noch nie gehört das sich jemand seine Bordkarte schon Wochen vorher ausdruckt.......
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

10

Mittwoch, 4. September 2013, 18:30

Doch, doch. Bei Ryanair ist das verpflichtend. Zwar nicht vom frühen Zeitpunkt her, ansonsten schon. Und man kann es ab 3 Wochen vor Abreise machen. Weil viele dann auch gleich den Rückflug mit ausdrucken. Denn Einchecken am Flughafen wird sonst sehr teuer bei dieser Airline.

Aus den geschilderten Details gehe ich sehr stark von einem ebensolchen Flug ab Bremen aus.
Und evtl. eine über die Homepage dort abgeschlossene Versicherung.
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Fitschi

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11

Mittwoch, 4. September 2013, 23:28

Das ist aber ein "kann" und kein "muß" oder?
Allerdings ist man mit Ausdruck der Bordkarte auch vermutlich schon "eingecheckt"? Wie soll das Wochen vor Abflug gehen? Versteh ich nun nicht...aber liegt vermutlich an mir (wie immer)..........
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

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Dienstag, 3. Juni 2014, 10:31

Reiserücktrittsversicherung endet nicht beim Online Check-In

Der Richter stellte fest, dass beim klassischen Check-in-Verfahren am Schalter im Flughafen zwar auch Pass oder Visum kontrolliert werden - vorrangig gehe es jedoch um Gepäckaufgabe und die Übergabe der Bordkarte. "Das Online-Check-in-Verfahren dient maßgeblich den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften", erklärte der Richter. "Diese kann Personal einsparen, wenn die Reisenden in Eigenregie einchecken."

Mit dem Online-Check-in erkläre der Reisende der Fluggesellschaft gegenüber lediglich, dass er beabsichtige, fliegen zu wollen. "Dieser Zeitpunkt ist aber noch nicht der faktische Reiseantritt", stellt das Gericht fest. Dazu müsse der Reisende zumindest auch tatsächlich Leistungen der Fluggesellschaft in Anspruch nehmen, die unmittelbar mit der Beförderung verbunden seien, klärte der Richter. Das sei etwa dann der Fall, wenn das Gepäck in den Frachtraum transportiert wird.

PM des Amtsgericht München
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