Zum 13.06.2014 tritt eine neue Verbraucherrechte-Richtlinie übergangslos mit folgendem Inhalt in Kraft:
Unternehmen dürfen zwar auch nach dem 13. Juni 2014 Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten verlangen, doch muss immer eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart - beispielsweise Überweisung - angeboten werden. Spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs sind die Einzelheiten zu benennen.
Wesentlich ist aber, dass die aufgegebenen Zuschläge nur die Mehrkosten abdecken dürfen, die dem Anbieter bei Nutzung der gewählten Zahlungsart selbst entstehen. Hat er also an Paypal eine Abgabe von 50 ct. zu leisten, darf er auch nur diese weiterbelasten.
Man darf auf die Umsetzung gespannt sein. Besonders in den Fällen, wo heute eine Flugbuchung durchaus Kreditkartenkosten von z.B. 25 € nach sich ziehen können.