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Dienstag, 15. April 2014, 10:14

Nichtaufklärung über Abweichen von wesentlichen Reisevertragsleistungen begründet Anfangsverdacht eines Betruges

Erkennen die Mitarbeiter eines Reiseunternehmens vor Beginn einer Reise, dass wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt werden und daher zu einer Minderung des Werts der Reiseleistung führen können und weisen den Reisenden darauf nicht hin, sodass dieser nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, begründet dies einen Anfangsverdacht wegen Betruges, der die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.…d=KORE204562014
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Dienstag, 15. April 2014, 10:52

Die offenbar vernachlässigten Mitwirkungspflichten des Vertragspartners Reiseveranstalter dürften jetzt in einem für den Kunden günstigeren Licht erscheinen und angesichts der rechtlich möglichen Konsequenzen ernsthaft neu bewertet werden.

Insgesamt kein gutes Jahrzehnt aus Sicht der Reiseveranstalter, wenn man die aktuellen Urteile Revue passieren lässt.
Flugzeitenänderungen - Hotelumbuchungen - Informationspflichten.

Entscheidungen nach Gutsherrenart dürften in Zukunft schwerer umzusetzen sein.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Dienstag, 15. April 2014, 11:14

Beck Aktuell hat dazu noch relevante Ergänzungen, einfach mal runterscrollen

http://beck-aktuell.beck.de/news/olg-cel…ungen-begr-ndet
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