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Mittwoch, 5. Januar 2011, 01:34

Gepäck erst 2 Tage vor Abreise angekommen

Hallo Ihr Lieben



meiner Nachbarin ist Folgendes passiert:



Sie buchte bei einer großen deutschen Fluggesellschft 3 Flüge (für sich und ihre beiden Töchter,4 u. 6 Jahre) Ffm -> Budapest, Budapest -> Ffm, 18.12. hin und 31.12. zurück, um Weihnachten bei Ihren Eltern zu verbringen.

In Budapest waren ihre 3 Koffer nicht da.

Die Fluggesellschaft erklärte, die Koffer umgehend an ihre Urlaubsadresse zu liefern.

Am Abend des 29.12. !!! wurden die Koffer geliefert, wobei einer sehr stark beschädigt war.



Sie hatte also 12 Tage lang !!! überhaupt keine Kleidung, Kosmetik, Medikamente etc. für sich und die beiden Kinder, es war eine Katastrophe.

Sie hat viele Tage stundenlang vergelblich telefoniert, ohne Erfolg.



Bei Ihrer Rückreise am 31.12. erhielt sie in Frankfurt einen neuen Koffer und € 100.-- als Entschädigung.



Nun meine Frage:



Kann sie eine höhere Entschädigung fordern, m.M. nach sind € 100.-- eine Unverschämtheit. Sie musste schließlich für sich und die Kinder Kleidung, Kosmetika und Medikamente kaufen.

Kann sie auch die nachweisbaren Telefonkosten, sie hing stundenlang in der Warteschleife, telefonierte mehrere Tage lang, geltend machen ?



Herzlichen Dank für Eure Antworten !



Liebe Grüße



Ina-Elena

Sina

Master Amigo

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2

Mittwoch, 5. Januar 2011, 07:30

:welcome:

Also, die € 100,- reichen keinesfalls aus. Hat Deine Nachbarin denn schon die Belege für die Ersatzeinkäufe bei der Airline eingereicht? Dinge des täglichen essentiellen Bedarfs wie z. B. Kosmetik, Hygieneartikel, Medikamente, Unterwäsche muss die Airline zu 100% erstatten, Dinge von längerer Lebensdauer wie z. B. Kleidung und Schuhe zu 50%. Allerdings muss man sich auch "schadensmindernd" verhalten - also nicht gleich die Luxusboutiquen stürmen , sondern eher Ersatzkleidung im normalen Preisrahmen kaufen. Das dürfte aber klar sein.

Zusätzlich besteht Anspruch auf eine Entschädigung, die sich am Ticketpreis bemisst. Das könnte den € 100,- entsprechen, die ja schon gezahlt wurden.

Die Beschädigung des einen Koffers muss bei der Airline angezeigt werden - dieser muss auch ersetzt werden bzw. falls reparabel, müssen die Kosten dafür übernommen werden. Im Idealfall macht man sowas direkt am Flughafen bei der Gepäckermittlung. Oft wird dann noch eine Bestätigung des Schadens von einem Koffergeschäft verlangt - kostet ca. € 20,-, die aber auch erstattet werden.

Deine Nachbarin soll sich bitte nicht mit den € 100,- abspeisen lassen, sondern auf jeden Fall hartnäckig bleiben. 11 Tage ohne Koffer sind schließlich schon sehr hart an der Grenze des Zumutbaren!
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Mittwoch, 5. Januar 2011, 08:25

Noch ein wichtiger Termin: Schäden durch verspätetes Gepäck müssen innerhalb von 21 Tagen nach dem Eintreffen schriftlich geltend gemacht werden.

Zu den internationalen Regelungen und Erstattungsmöglichkeiten und Höchstgrenzen hier einige Tipps.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Mittwoch, 5. Januar 2011, 11:28

Könnte es sein, dass das verspätete Gepäck etwas mit den Schwierigkeiten der Flughäfen mit dem Schnee/Eis zu tun hatte?
Ich glaube, irgendwo sowas gelesen zu haben. Dort hieß es bis zum 29.12 soll JEDER Fluggast sein Gepäck bekommen!? Könnte sich die Fluggesellschaft versuchen "rauszureden" oder die Schuld zwischen Fluggesellschaft und Flughafen(betreiber) hin und her zuschieben? :HC:

Aber 11 Tage ist richtig heftig :skeptisch:

Ich wünsch der Nachbarin viel Glück zu einer weiteren Erstattung! :thumbsup:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Sina

Master Amigo

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5

Mittwoch, 5. Januar 2011, 11:40

Könnte sich die Fluggesellschaft versuchen "rauszureden" oder die Schuld zwischen Fluggesellschaft und Flughafen(betreiber) hin und her zuschieben? :HC:


Nö. Das Gepäck muss befördert werden. Basta. Und wenn es erst nach 11 Tagen nachgeliefert wird, ist das viel zu spät - Winter hin oder her. Damit wird die Airline sich also nicht herausreden können (obwohl sie es sicher versuchen wird...).
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

6

Mittwoch, 5. Januar 2011, 13:22

Hallo Ihr Lieben,

ganz herzlichen Dank für Eure Antworten.

Also, den beschädigten Koffer hat sie direkt nach dem Rückflug am Flughafen Frankfurt ersetzt bekommen, d.h., man hat ihr einen neuen übergeben, das ging absolut problemlos.

Leider hat sie keine Kaufbelege gesammelt. Aber in den 12 Tagen, vom 18.12. bis zum Abend des 29.12. musste sie jede Menge einkaufen für sich und ihre beiden Mädchen.

Sie hatten ja, außer einer Handtasche und der Kleidung, die sie auf dem Leib trugen, absolut Nichts ! Geschwister mit kleinen Kindern, bei denen man sich Kleidung leihen konnte, gab es leider auch nicht.

Auch wenn sie keine Belege gesammelt hat, gibt es nicht eine Pauschale, auf die sie Anspruch hat ? € 100.-- für 3 Personen und 12 Tage ohne Gepäck ist m.M. nach einfach zu wenig.

Auch hat sie ihre Eltern, sehr einfache Leute, die in einem kleinen Dorf wohnen, mit den nicht unerheblichen Telefonkosten - nachweisbar durch Rechnung - belastet.

Ich habe mir die Infos von „cuate“ angeschaut, danke dafür, aber ich habe daraus nichts „Konkretes“ entnehmen können.

Kann mir jemand sagen, was wir konkret unternehmen können ?

Herzlichen Dank für Eure Antworten !

Liebe Grüße

Ina-Elena

Sina

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7

Mittwoch, 5. Januar 2011, 13:59

Ohne Belege sieht es schlecht aus. Da kann ich nur raten, eine Aufstellung von den gekauften Dingen und den dazugehörigen Preisen zu machen und auf die Kulanz der Fluggesellschaft zu hoffen. Bei einer Pauschalreise bestünde Anspruch auf 20 - 30% des anteiligen Reisepreises für die Tage ohne Gepäck. Aber da es keine Pauschalreise war, sieht es schlecht aus hmpf

Wurde die Nachbarin denn bei ihrer Ankunft in BUD nicht informiert? Normalerweise erhält man von der Gepäckermittlung bzw. vom Lost & Found - Schalter nicht nur das PIR (Property Irregularity Report, Verlust- bzw. Schadensanzeige), sondern auch ein Merkblatt mit Telefonnummer der Gepäckermittlung und der Airline sowie Verhaltenstipps (z. B. BElege sammeln). So kenne ich es zumindest von den beiden Malen, wo mein Koffer keine Lust hatt, dahin zu fliegen, wo ich hin wollte.
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8

Mittwoch, 5. Januar 2011, 14:12

Hallo Ina-Elena,

bei verlorengegangenen und nicht wieder aufgetauchten Koffern ist es vermutlich einfacher mit der Forderung. Da gilt als Höchstbetrag der Erstattung ein Wert um die 1100 sogenannte Sonderziehungsrechte pro Koffer. Wie hier auch in einem (österreichischen) Rechtsstreit entschieden.

Befürchte, dass wegen der fehlenden Belege nicht viel zu machen sein wird. Versuchen sollte man es zwar, aber ohne rechtlichen Beistand sehr schwierig.
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9

Mittwoch, 5. Januar 2011, 15:49

Hallo liebe Sina,



ja, die Nachbarin hat in Budapest einen Beleg für das fehlende Gepäck bekommen und auch eine Telefonnummer.

Das Problem war, dass der Beleg in Ungarisch war - er liegt mir vor - , lediglich 3 Punkte davon am Ende, waren in schlechtem Englisch. Die Eltern der Nachbarin wohnen in der Slowakei, ca. 150 km vom Flughafen Budapest entfernt und die Nachbarin spricht weder Ungarisch noch Englisch.

Dem fürchterlichen Englisch entnehme ich, dass die Koffer, wenn sie aufgefunden werden sollten, an die angegebene Adresse geliefert werden und, sollten sich verbotene Dinge darin befinden, der Eigentümer dafür zur Rechenschaft gezogen werden wird. Das war's.



Ups, eben sehe ich die Auszahlungsquittung der Fluggesellschaft über € 100.--. Hier steht, "Hiermit erkläre ich mich für alle Ansprüche in diesem Zusammenhang für abgefunden". Und diese Quittung hat die Nachbarin, eine einfache junge Frau, unterzeichnet !!!!

Das ist natürlich "Mist". Ob man da noch etwas machen kann ???



Liebe Grüße



Ina-Elena

Sina

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10

Mittwoch, 5. Januar 2011, 16:10

Da hat die Fluggesellschaft es sich aber schön einfach gemacht. Dennoch kann ich nur raten, nicht aufzugeben und die nochmal anzuschreiben - mit einer Aufstellung der notgedrungen gekauften Dinge und den Preisen dabei. Für 2 Kinder und eine erwachsene Frau kommt in 12 Tagen ja doch so Einiges zusammen, was gekauft werden muss. Unnötige Kosten und mit Sicherheit deutlich mehr als € 100,-. Dazu dann noch die Rennerei, bis man alles beisammen hat... :püh:

Vielleicht gibt es ja doch noch eine Kulanzlösung. Falls eine Rechtschutzversicherung bestehen sollte, kann sich auch ein Gang zum Anwalt lohnen. Ohne Rechtschutz finde ich persönlich es etwas zu riskant - ohne Belege und dann auch noch mit der Unterschrift zur Abgeltung aller Anprüche hmpf Obwohl ich mir nicht sicher bin, ob die Einforderung der Unterschrift rechtens ist. Das war ja schließlich eine "Überrumpelungsaktion".
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Thorben-Hendrik

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11

Mittwoch, 5. Januar 2011, 16:51

Welche Airline ist es denn?

Wenn es eine ausländische ist....kannste alles vergessen.... hmpf

12

Samstag, 21. Mai 2011, 14:07

Hier findet ihr nochmal Erfahrungen eines Fluggastes mit flyniki (airberlin) und einem 17-tägigen Gepäckverlust. Also bis kurz vor Rückflug.

Der Bericht auf help.orf.at
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Fitschi

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13

Samstag, 21. Mai 2011, 17:07

:kuller: Muss wohl so sein, immerhin macht Niki Werbung mit:" Ich hab nichts zu verschenken" :kuller:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
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Sternedieb

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14

Montag, 20. Januar 2014, 10:03

Nichts neues, aber hier noch ein Artikel zum Thema:

Im Klartext:
Wer den Urlaub ohne Gepäck beginnen muss, darf sich auf Kosten der befördernden Airline neu einkleiden - allerdings nur in Maßen. Erstattet werden muss eine "Grundgarderobe" (je eine Garnitur Unterwäsche, Oberbekleidung sowie Badekleidung und Schuhe) - Einen Anspruch auf weitere Anschaffungen gibt es nicht.

Aktenzeichen 29 C 2518/12

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