Fragezeichen?
Ist dieses jubelhafte Obsiegen rechtskräftig, wenn ja warum ist dann "jetzt die Airline gefordert" und wieso sollte es "Passagiere mit unterschiedlichen Ansprüchen" geben?
Die VO(EG)261 unterscheidet explizit nicht zwischen der Genese der Buchung - und das ist wohl rechtestes Recht!
Grundsätzlich hat ein jeder Passagier eines jeden Fluges dieselbe Rechtsauslegung zu erwarten im Sinne des EUGH.
Hier wird so wild gemischelt, dass ich mich kaum noch für die Begründung des Urteils (?? der einstweiligen Verfügung??) interessiere - da recherchiere ich dann lieber intern.
In rechtlichen Fragen möchte ich immer ganz gerne wissen was genau ambach ist - die Teilnahme an vermeintlichen Siegesfeiern erreicht mich eher nicht ...