Das richtet sich nach den Verträgen, die Du abschließt. In der Regel sind auch private Krankenhäuser eingeschlossen. Wobei es Sinn macht, dem Krankenhaus im Ausland eine Kosten-Übernahmeerklärung zur Direktabrechnung mit der eigenen Versicherung zukommen zu lassen. Andernfalls kann es passieren, daß die Kosten vorgestreckt und ggf. nicht in voller Höhe bezahlt werden. Und ja, medizinisch notwändig müssen die Maßnahmen auch sein. Kosmetische Eingriffe zählen nicht dazu.