Ich habe @cuate so verstanden, dass er nicht speziell auf Überbuchungen abhebt, sondern evtl. auf die wenig bis gar nicht Recherchierer, die den Hammer aus der Hand legen, die Dreiviertelhose überziehen und mit den VI Unterlagen nach AYT jetten. Auf die Frage "Wo steht denn der Bus zum Vikingen Infinity?" werden sie hören "Problemm, Madam, viel Problemm!" und sicher nicht auf sanften Flügeln ist Royal Alhambra geleitet werden, wo der Herr Benkö einen Sektempfang arrangiert hat, sondern vermutlich in den Restanten gebunkert, auf die sie im Leben nicht gekommen wären.
Plan B für Alltoursreisenden mit überraschender Wendung: alltours gibt eine Zufriedenheitsgarantie. Das bedeutet, wenn das Ersatzhotel so gar nicht passt, kann man die örtliche Reiseleitung um Abhilfe bitten. Zumeist riskieren die nicht, innerhalb von 24h einen Heimflug organisieren und noch dazu die gesamten Reisekosten erstatten zu müssen, und bemühen sich sehr um eine andere Unterbringung.
Plan B für alle anderen Urlauber sieht ähnlich aus: Bei begründeter Mängelrüge und Mangel der Abhilfe kann der Gast verlangen, nach 24h wieder nachhause gebracht zu werden und hat Anspruch auf die Erstattung des gesamten Reisepreises. Auch in diesen Fällen bemüht sich die Incoming-Agentur gewöhnlich, sollte man allerdings entscheiden eigenmächtig umzuziehen muss man a) die zusätzlichen Kosten vorstrecken und b) (zumeist streitig) zuhause alles beim RV geltend machen. Je nach Schwere der Mängel hat man damit zwar meistens Erfolg, es erfordert aber auch eine gewisse Flexibilität im Budget.
Das gilt alles auch für Gäste, die nach erfolgreicher Umbuchung auch noch von einer Überbuchung heimgesucht werden und in noch ein anderes Hotel verbracht werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (18. September 2012, 18:22)