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Mittwoch, 18. April 2012, 00:18

BGH X ZR 76/11 - 17.04.12: Änderung der Flugzeiten bei Pauschalreise kann Reisemangel sein

Pauschalurlauber müssen es künftig nicht mehr hinnehmen, wenn der Veranstalter den Rückflug um zehn Stunden nach vorne verlegt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Reisende einen passenden Flug selber buchen - sofern der Anbieter innerhalb einer Frist nicht handelt.

Quelle: Spiegel.de
Bericht: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,828137,00.html

Interessantes BGH-Urteil. Man wird die Urteilsbegründung abwarten müssen, um ggf. Rückschlüsse zu ziehen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Mittwoch, 18. April 2012, 11:16

In der ZDF-Mediathek bei ZDF Heute nacht gibt es einen Videoclip über das Urteil.

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Freitag, 8. Juni 2012, 23:19

"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Montag, 11. Juni 2012, 13:59

Was sich die Reiseveranstalter da erlauben, ist aber auch die Höhe.

Der Rückflug meiner Eltern beispielsweise war ursprünglich 20 Uhr geplant, tatsächlich soll es für sie jetzt aber bereits 5.30 Uhr nach Hause gehen. Sowas ist doch nicht mehr im Rahmen des Akzeptablen. :mecker:
Da wir für September den gleichen Rückflug gebucht haben, gehts dann direkt mal ins Reisebüro...