Ein paar Zusatzflüge müssen die Airlines nach Wiedereröffnung des Flughafens zwangsläufig einsetzen, denn oft sind ja auch im Zielgebiet noch Gäste, die wieder nach hause möchten und wegen Flughafenschliessung nicht so wie geplant konnten.
Ansonsten gilt in solchen Situationen zumindest bei Pauschalreisen:
- entweder ein paar Tage später in den Urlaub fliegen und die verlorenen Tage hintendran hängen, sofern man seinen Urlaub verlängern kann und es noch freie Betten im Hotel sowie Flugplätze gibt. Ist das nicht möglich, werden in der Regel die nicht genutzten Aufenthaltstage erstattet.
- die komplette Reise auf einen späteren Zeitpunkt verschieben und ggf. den Aufpreis für eine teurere Saison zahlen (dafür dann aber keine Umbuchungs- bzw. Stornogebühr. Normalerweise ist ja bei den großen Veranstaltern ab 30 Tagen vor Reiseantritt keine Umbuchung mehr möglich - es sei denn man storniert gebührenpflichtig und bucht eine neue Reise)
- umbuchen auf ein anderes Zielgebiet (direkt nach einem Hurrican durchaus eine denkbare Variante)
- stornieren (meist kostenlos)
So ein Unwetter ist zwar höhere Gewalt, aber die meisten Veranstalter verhalten sich in solchen Situation dennoch recht kulant, vor allem bezüglich einer Umbuchung in ein anderes Zielgebiet. Zum Einen ist davon auszugehen, daß einige Hotels nach einer solchen Naturkatastrophe erst einmal eine zeitlang zwecks Renovierung geschlossen werden müssen und den man betroffenen Gästen ohnehin eine Alternative anbieten müsste und zum anderen wissen die Veranstalter auch, daß es auch kurz nach einem Hurrican immer zu Reklamationen über verwüstete und noch nicht wieder hergerichtete Strände, Reparaturarbeiten in Hotels, etc. kommt.
Wurden allerdings Flug und Hotel getrannt gebucht, muss man sich irgendwie mit der Fluggesellschaft und dem Hotel einigen. Eine "quick and easy" - Lösung wie oben geschildert ist da allerdings meist nicht unbedingt zu erwarten, da mindestens 2 voneinander unabhängige Verträge bestehen, die sich nach unterschiedlichen Gesetzgebungen richten (z. B. dominikanisches Recht im Hotel und deutsches Recht für den Flug).