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Montag, 12. September 2011, 18:59

AG München Az.: 262 C 20444/10 Schadensersatz 50%, weil Reiseveranstalter keine Flugreservierung vornahm

Unfreiwilliger Heimaturlaub

Schulferien können nicht ohne weiteres nachgeholt werden. Deshalb wurde ein Reiseveranstalter vom Münchner Amtsgericht zu Schadenersatz verurteilt, weil eine Münchner Familie erst am Flughafen erfuhr, dass aus dem gebuchten Türkei-Urlaub nichts wird. Ein Mitarbeiter hatte schlichtweg vergessen, die Plätze im Ferienflieger zu reservieren. 50 Prozent vom Reisepreis sind als Ausgleich für vertane Urlaubszeit angemessen, stellte nun ein Richter fest.

Quelle: sueddeutsche.de, Bericht: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/folg…rlaub-1.1142032
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Sina

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Montag, 12. September 2011, 19:09

?( Wie konnte denn eine Reisebestätigung erstellt und die Tickets gedruckt werden, wenn die Flüge nicht gebucht waren ?( Das ist normalerweise ein automatisierter Vorgang, bei dem die Daten, die im System stehen, übernommen werden, um die Reiseunterlagen zu produzieren. Der Reisende ist lt. den AGBs der meisten Veranstalter verpflichtet, die Unterlagen nach Erhalt auf etwaige Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Normalerweise hätte da schon auffallen können/ müssen, daß ein "unwesentlicher" Bestandteil der Reise fehlt. Aber da die Familie ja pünktlich am Flughafen war und offensichtlich wusste, mit welchem Flug sie (theoretisch) in den Urlaub fliegt und im Besitz von Tickets war, scheint da wohl alles normal verlaufen zu sein. Ich halte es für wahrscheinlicher, daß die Airline überbucht war und die Schuld auf den Reiseveranstalter abgewälzt hat. Sowas soll ja auch mal vorkommen.

Ansonsten: Korrekte Entscheidung. Auch wenn der Urlaub im wahrsten Sinne des Wortes ins Wasser gefallen ist.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)