Eher nicht, wenn die Bedingungen unverändert bleiben und die Übernahme nur den Anbieter intern betrifft. Aber, Versuchsballon ist es doch wert: Kündigung wegen Betreiberwechsels. Entweder wird Sie angenommen oder es erfolgt ein Widerspruch. Dann bleibt alles wie bisher.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix